Kamerabrillen Als Überwachung­swaffe?

Warum Ein Anwalt Der Bundesnetzagentur Widers­pricht

Unsplash

Dieses Interview konnten unsere Newsletter-Abonnent:innen bereits vorab lesen. Für frühere Einblicke, Analysen und Gespräche zu digitalen Rechten hier zum Newsletter anmelden.

Ein kleines weißes LED-Licht ist zu einem entscheidenden Streitpunkt in der Debatte um Metas Kamerabrillen geworden. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht die Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Gesetz zum Datenschutz in der Telekommunikation und in digitalen Diensten (TDDDG) bei den bislang geprüften Ray-Ban Meta Glasses als nicht erfüllt an. Entscheidend ist für die zuständige Marktaufsichtsbehörde, ob Außenstehende erkennen können, dass eine Aufzeichnung stattfindet. Das Lichtsignal an der Brille genügt der BNetzA dafür bislang.

§ 8 TDDDG verbietet Telekommunikationsanlagen, die als Alltagsgegenstände getarnt und dazu bestimmt sind, andere unbemerkt aufzunehmen oder abzuhören. Meta selbst bezeichnet die LED als Schutzmaßnahme für die Menschen im Blickfeld ihrer Brillen.

Doch ist damit geklärt, dass Meta seine Kamerabrillen weiter verkaufen darf? Keineswegs, sagt Rechtsanwalt Peter Hense. Im Interview erklärt er, warum die LED in den aktuellen Modellen aus seiner Sicht den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt und warum die Einschätzung der Bundesnetzagentur den Streit noch lange nicht beendet.

Digital rights need a strong voice — your support helps make it heard.

As a non-profit organisation, we rely on donations to fund our work. Help us curb abuses of power and strengthen digital sovereignty.

Peter Hense ist Rechtsanwalt und Partner bei Spirit Legal Rechtsanwälten. Er arbeitet im internationalen IT- und Technologierecht, dem Recht der Nutzung von Daten sowie in der zugehörigen Prozessführung (Privacy Litigation). Seine Schwerpunkte sind Technology, Advertising Technology, Sensordaten, Machine Learning sowie die Ethik automatisierter Entscheidungssysteme (Accountable AI).

„Die Argumentation hängt an einer kleinen LED“

Digitalrechte: Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der Meta Glasses nach § 8 TDDDG nicht erfüllt sind. Sie sagen, die Behörde liegt falsch. Was übersieht die BNetzA Ihrer Meinung nach?

Hense: Ich halte die Äußerung der BNetzA für falsch und vor allem uninformiert. Ihre Entscheidung ist von der Realität überholt worden. Die Bundesnetzagentur hängt ihre gesamte Argumentation an einer kleinen LED auf. An einem mattweißen Minilämpchen, das bei Sonnenlicht auf zwei Meter Distanz oder einen halben Meter daneben selbst aufmerksame Betrachter nicht mehr erkennen. Niemand, der gerade gefilmt wird, wird das als Warnung vor einer Aufnahme verstehen.

Digitalrechte: Warum genügt diese LED aus Ihrer Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen?

Hense: Das Gesetz spricht in § 8 Absatz 2 TDDDG von eindeutiger Erkennbarkeit. Davon waren und sind Meta Glasses weit entfernt. Meta hat zudem inzwischen automatische Aufnahmen für ihre Smart Glasses gestartet. Dabei entscheidet nicht mehr der Mensch, wann gefilmt wird, sondern ein von Meta aufgesetztes KI-System. Die Brille erfasst nach dem Anschalten fortlaufend Bilder der Umgebung, damit das KI-System erkennen kann, was gerade passiert.

Digitalrechte: Wie verschärft diese automatische Bilderfassung das Problem?

Hense: Die permanente Bilderfassung vor einer Aufnahme bleibt für alle Umstehenden unsichtbar. Erst wenn das KI-System einen Moment für „interessant“ hält und die eigentliche Videoaufzeichnung auslöst, geht die LED an. Die Sport-Variante mit Garmin läuft bereits weltweit, auch auf Deutsch, bis zu vier Stunden am Stück. Ein Alltagsgegenstand, der selbstständig und unerkennbar seine Umgebung erfasst: Genau davor soll § 8 TDDDG schützen. Derartige Taschenspielertricks dürfen nicht dazu führen, dass die Aufsichtsbehörden noch vor dem ersten Schuss die Flinte ins Korn werfen.

Nicht nur das TDDDG setzt Meta Grenzen

Digitalrechte: Selbst wenn § 8 TDDDG nicht greift: Könnten Kamerabrillen aus anderen Gründen in ihrer jetzigen Form verboten werden?

Hense: Seit August 2025 müssen internetverbundene und am Körper getragene Funkanlagen den Schutz personenbezogener Daten technisch eingebaut haben, sonst dürfen sie gar nicht erst auf den Markt. Europarechtlich steht das in Artikel 3 der Funkanlagenrichtlinie, in Deutschland in § 4 des Funkanlagengesetzes. Eine Brille, die Umstehende ohne deren Wissen erfasst und alles zwangsweise in die Meta-Cloud schickt, ist nicht verkehrsfähig. Das CE-Zeichen hätten Meta und seine Optiker dann zu Unrecht angebracht. [Das CE-Zeichen ist eine Kennzeichnung des Herstellers, mit der er erklärt, dass sein Produkt alle geltenden Sicherheits- und Umweltvorgaben der Europäischen Union erfüllt.] Für die Marktüberwachung bei Funkanlagen ist übrigens auch die Bundesnetzagentur zuständig. Sie kann und muss den Vertrieb selbst stoppen.

Digitalrechte: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hält ein vollständiges Verbot für möglich. Wie kommen Datenschutzaufsicht und Bundesnetzagentur bei demselben Produkt zu so unterschiedlichen Bewertungen?

Hense: Herr Fuchs hat sich womöglich aufgrund seiner Erfahrung vertiefter mit dem gesamten Meta Glasses-System beschäftigt. Die Äußerung der BNetzA erscheint mir eher wie ein, sit venia verbo, Schnappschuss, und offenbart damit einen unzutreffend verkürzten Blick auf die Rechtslage: Gibt es ein Aufnahmesignal? Haken dran. Im Jurastudium würde man für solche Nachlässigkeit ausgesiebt. Die Hamburger Behörde schaut viel genauer hin, die hat Erfahrung in der Technologieaufsicht und womöglich – hier kann ich nur spekulieren – auch auf die Richtung, in die sich das Produkt entwickelt, und die ist unmissverständlich.

Digital rights need a strong voice — your support helps make it heard.

As a non-profit organisation, we rely on donations to fund our work. Help us curb abuses of power and strengthen digital sovereignty.

„Meta baut eine Überwachungswaffe“

Digitalrechte: Woran zeigt sich Ihrer Ansicht nach, in welche Richtung Meta die Smart Glasses entwickelt?

Hense: Meta patentiert seit 2022 Schritt für Schritt die verdeckte Erfassung. Erst waren es Mikrofone, die gezielt einzelne Stimmen im Blickfeld herausfiltern, dann Eye-Tracking, das Blicke und Pupillenreaktionen auswertet. Im August dieses Jahres hat Meta ein Patent angemeldet, das Gesichtserkennung mit automatischer Verhaltensprotokollierung fremder Personen verbindet. Was Meta hier alles baut, hat die Versuchsphase längst verlassen. Das ist eine Überwachungswaffe und am Abzug sitzt der Konzern selbst. Aufnahme, Bildanalyse, Schnitt, und Upload laufen autonom über Metas KI-System nebst verpflichtender Cloud-Verarbeitung. Wer das nüchtern betrachtet, versteht, warum Herr Fuchs, wenn er von getarnten Kameras spricht, noch vorsichtige Sprache an den Tag legt. Ich vermute, in Bonn bei der BNetzA scheut man eher die politische Komponente eines Verbots, obwohl es gut und richtig wäre.

Digitalrechte: Welche rechtliche Wirkung hat die Einschätzung der Bundesnetzagentur überhaupt?

Hense: Man muss eines klarstellen: Die Einschätzung der Bundesnetzagentur bindet niemanden, weder Gerichte noch Staatsanwaltschaften, nicht einmal sie selbst.

Digitalrechte: Was passiert, wenn die Einschätzung der Bundesnetzagentur gerichtlich überprüft wird oder das von HateAid angestoßene Strafverfahren zu einer anderen Bewertung kommt?

Hense: Das Verfahren bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Frankfurt läuft völlig unabhängig davon, und strafbar ist nach § 27 TDDDG schon das bloße Inverkehrbringen der vom Gesetz verbotenen Anlagen. Die Strafjustiz wird § 8 TDDDG wohl als erfüllt ansehen.

Digitalrechte: Sie klingen da sehr sicher. Warum?

Hense: Meta liefert die belastenden Tatsachen und die Indizien für vorsätzliches Handeln selbst. Die eigene Hilfeseite dokumentiert die Rechtswidrigkeit schwarz auf weiß. Ein Konzern, der seit 2022 die automatisierte Überwachung fremder Personen patentiert, dieses System in einen Alltagsgegenstand verpackt und die KI-Dauererfassung dann als Feature verkauft, der kann sich nicht darauf berufen, keine Abhöranlage gebaut haben zu wollen. Man kann einige für lange Zeit und alle für kurze Zeit, aber nicht alle auf ewig hinters Licht führen.

Redaktion: Michael Kolain