Die Lobby-Berater Von Meta Haben Uns Abgemahnt

, Berlin Mark Beckedahl

TL;DR

Wir haben in einem Blogeintrag darüber geschrieben, dass die Agentur Miller & Meier für Meta (u.a. Facebook, Instagram & Whatsapp) arbeitet. Einzelne Formulierungen haben Miller & Meier dazu veranlasst, uns direkt eine anwaltliche Abmahnung zu schicken. Wir haben unsere Punkte nun präzisiert.

Unsere Hauptanliegen auch jenseits des Artikels sind zwei Dinge: Das Lobbyregister macht es sehr einfach, eine Kundenbeziehung als reine Strategieberatung und damit als nicht eintragungspflichtig zu betrachten. Und: Wir kritisieren das Vorgehen von Miller & Meier gegen uns. Einer NGO mit einer Klage zu drohen, eine Unterlassungserklärung zu verlangen und direkt eine Rechnung über Anwaltskosten zuzusenden betrachten wir als Einschüchterungstaktik.

Miller und Meier wollte, dass wir unseren Blogeintrag umschreiben

Stell dir vor, es ist Freitagabend, du bist auf dem Weg ins Wochenende oder sogar in den Urlaub und dann kommt eine Mail mit dem Betreff „Abmahnung wegen rechtswidriger Berichtserstattung“. Genau das ist uns passiert. Und zwar nicht nur dem Zentrum für Digitalrechte und Demokratie, sondern auch dem Autor Joris Kanowski persönlich.

Am 16. Juli haben wir einen Blogbeitrag veröffentlicht, der einen Artikel des Business Insider kommentiert und ein paar Infos zum Update unserer Big Tech Lobbylandkarte teilt. Viele Menschen fragen sich, warum sich die Interessen von Big Tech politisch immer wieder durchsetzen. Ein Teil der Antwort sind Lobbying und Netzwerke. Deshalb haben wir die Big Tech Lobbylandkarte gebaut. Unter lobbylandkarte.digitalrechte.de könnt ihr sie erkunden.

Digital rights need a strong voice — your support helps make it heard.

As a non-profit organisation, we rely on donations to fund our work. Help us curb abuses of power and strengthen digital sovereignty.

Im Rahmen der Infos zum Update haben wir auch einen Fall aus der aktuellen medialen Berichterstattung aufgegriffen: Der Business Insider hat am 15. Juli 2026 einen Artikel mit dem Titel: „Milliarden, Macht und ein brisantes Dossier: Bei diesem Lobby-Angriff geht es um Europas digitale Souveränität“ veröffentlicht. Dieser beschreibt eine Auseinandersetzung zwischen Miller & Meier Consulting und Christ & Company, der Lobbyagentur, die unter anderem den deutschen Digitalkonzern Schwarz Digits vertritt. Aus diesem Artikel hatten wir frei zitiert und eine Einschätzung dazu abgegeben.

In dem Artikel bestätigt Miller & Meier außerdem, dass Meta (Facebook) einer ihrer Kunden ist. Das fanden wir sehr interessant, denn mehrere Personen hatten uns bereits im Mai unabhängig voneinander genau darauf hingewiesen. Miller & Meier gibt diese Zusammenarbeit im Lobbyregister nicht an und meint, dass diese Zusammenarbeit auch nicht eintragungspflichtig sei, weil der Meta-Auftrag auf rein strategische Beratungen ohne jegliche Kontaktaufnahme gegenüber politischen Entscheidungsträgern beschränkt sei. Die Auffassung von Miller & Meier, dass eine Eintragungspflichtigkeit nicht bestehe, haben wir in unserem Blogbeitrag wiedergegeben, zugleich diesen Umstand aber so eingeordnet, dass ein argumentatives Schlupfloch genutzt werden kann, das das Lobbyregistergesetz derzeit offen lässt. Unsere Kritik richtet sich damit im Kern gegen das Gesetz. Zugleich haben wir aber zum Ausdruck gebracht, dass man die Angaben von Meier & Miller hinterfragen sollte.  

Die Anwälte von Miller & Meier erblicken in unserer Einordnung in ihrer originalen Formulierung eine falsche Tatsachenbehauptung. Daneben stört sich die Firma an unserer Darstellung in Bezug auf das Geschehen rund um den Wettbewerber Christ & Company. Miller & Meier hat uns aufgefordert, bestimmte Formulierungen künftig zu unterlassen, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben und auch noch die Anwaltskosten von rund 1.400€ zu tragen. Aus redaktionellen Gründen haben wir den Artikel am 21. Juli inzwischen etwas überarbeitet, um die Aussage zu schärfen.

Das Lobbyregistergesetz macht es zu einfach, Kunden nicht anzugeben

Worum es uns hauptsächlich geht: Wenn ein Unternehmen als Kunde eine Lobbyagentur beauftragt, dann ist dies nicht automatisch eintragungspflichtig. Das Lobbyregistergesetz definiert Interessenvertretung so:

"Interessenvertretung ist jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Gremien, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Bundesregierung."

Eine Agentur kann also für ein Unternehmen im Bereich Lobbying arbeiten und dies nicht angeben, wenn keine Kontaktaufnahme zu einem dieser Zwecke stattfindet. Darauf beruft sich Miller & Meier. Man berate Meta nur strategisch. Um einen Verstoß gegen Eintragungspflichten festzustellen, bräuchte es den Beweis, dass so eine Kontaktaufnahme zur Politik stattgefunden hat. Die Lobbyregistereinträge zu überprüfen, ist Aufgabe der Bundestagsverwaltung. Sie darf auch Strafen verhängen. Die Frage ist: Ist sie zu einer Überprüfung überhaupt in der Lage? Daran haben viele Interessenvertreter Zweifel und betrachten die Angabe von Informationen im Lobbyregister deshalb überwiegend als de facto freiwillig. Ob und mit welchem Ergebnis die Bundestagsverwaltung in diesem Fall aktiv wird, bleibt abzuwarten.

Gut, dass es unsere Big Tech Lobbylandkarte gibt. Denn darin steht es uns frei, Beziehungen darzustellen, unabhängig davon, ob sie im Sinne des Lobbyregistergesetzes eintragungspflichtig sind oder nicht. Ein Pfeil von A nach B bedeutet dort lediglich: A ist Kunde oder Mitglied von B. Unser Plan war immer, basierend auf übereinstimmenden Hinweisen auch Beziehungen abzubilden, die im Lobbyregister nicht zu finden sind. Hinweise über nicht öffentlich bekannte Lobby-Beziehungen nehmen wir übrigens immer gerne und vertraulich entgegen.

So geht es weiter: Einschüchtern lassen wir uns sicher nicht

Wir sind eine kleine NGO mit begrenzten finanziellen Mitteln. Mit Deiner Unterstützung können wir uns mit guten Anwälten dagegen wehren. Eine Unterlassungserklärung unterschreiben wir nicht, weil unser Standpunkt ist, dass unser Artikel auch in der ursprünglichen Fassung eine berechtigte Meinungsäußerung darstellte.

Wir erleben eine politische Situation, in der NGOs und Transparenzgesetze unter Druck geraten. Da wollen wir nicht klein beigeben. Wenn Miller & Meier vor Gericht gehen will, lassen wir uns darauf gerne ein. Vielleicht würde solch ein Fall ja sogar zum Stein des Anstoßes für eine insgesamt bessere Durchsetzung der Transparenzpflichten aus dem Lobbyregistergesetz. Das fänden wir gut. Und falls ihr Beweise haben solltet, dass Miller & Meier für Meta Kontakt zur Politik aufgenommen hat, dann sammeln wir die auch gerne schon einmal ein.

Unsere Arbeit und unser Mut wird durch eure Spenden möglich gemacht. Danke an alle, die schon als Spenderinnen und Spender dabei sind!