Instagram und Facebook können süchtig machen und nehmen das billigend in Kauf. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt die EU-Kommission nach einer Untersuchung des Meta-Konzerns.
Die Apps sind so gebaut, dass Nutzer:innen endlos scrollen können und ständig mit neuen Inhalten belohnt werden. Videos starten automatisch, Push-Benachrichtigungen kommen laufend, das Empfehlungssystem ist genau auf jede einzelne Person zugeschnitten. Das befeuert laut Kommission den Drang, immer weiterzumachen, bis das Gehirn in eine Art Autopilot schaltet.
Besonders im Blick hat die Kommission Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene. Meta habe in den vorgelegten Risikobewertungen vorliegende Daten ignoriert, wie lange Jugendliche nachts auf den Plattformen unterwegs sind und wie Formate wie Reels und Stories die Nutzung ins Zwanghafte kippen lassen.
Sicherheitsmaßnahmen reichen nicht
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Meta bietet zwar Werkzeuge an, um die Nutzung zu begrenzen. Es gibt Zeitlimits für die Nutzung der Apps, für Jugendliche sind manche sogar standardmäßig aktiv. Der Kommission reicht das nicht. Die Limits lassen sich mit wenigen Klicks wieder abschalten und führen zu keiner echten Begrenzung. Die Elternkontrollen funktionieren nur, wenn Eltern genug Technikwissen mitbringen und viel Zeit investieren. Und die Hinweise auf Hilfsangebote versteckt Meta auf einer separaten Seite im Sicherheitszentrum.
Die Verantwortung landet damit vor allem bei den Nutzer:innen. Genau das kritisiert die Kommission. Sie fordert, dass Meta das Design der Plattformen selbst ändert. Autoplay und unendliches Scrollen sollen standardmäßig aus sein, es soll echte Bildschirmpausen geben und das Empfehlungssystem soll weniger auf Engagement getrimmt werden. Doch das widerspricht dem Geschäftsmodell von Mark Zuckerberg, der seine Nutzer:innen möglichst lange auf den Plattformen halten will. Denn dann hinterlassen sie dort mehr Datenspuren und können mehr Werbung erhalten. Wer die Aufmerksamkeit der Nutzer:innen am längsten bindet, bekommt mehr Werbeeinnahmen. Dieses toxische Geschäftsmodell soll der DSA mit seinen jugend- und verbraucherschützenden Regeln eindämmen.
Endlich auch gegen ein US-Unternehmen
Bemerkenswert ist, gegen wen sich das Verfahren richtet. Als die EU-Kommission vor wenigen Monaten TikTok wegen vergleichbaren Suchtdesigns ins Visier nahm, lag der Verdacht nahe, dass hier vor allem ein chinesischer Konzern drankommt, während die US-Plattformen Meta und YouTube unter dem Schutz der Trump-Regierung bleiben. Instagram Reels und YouTube Shorts arbeiten schließlich nach genau denselben Mechanismen wie TikTok.
Jetzt zeigt die Kommission, dass sie sich auch an einen US-Konzern herantraut. Das ist ein wichtiges Signal. Der Digital Services Act gilt für alle großen Plattformen, egal aus welchem Land sie kommen und egal wie laut aus Washington protestiert wird.
Bleibt die Frage nach der Strafe
Doch die heutige Entscheidung ist erst ein Zwischenschritt im Prozess der DSA-Durchsetzung. Meta kann sich jetzt zu den Vorwürfen äußern und Akteneinsicht bei der Kommission einfordern. Bestätigt sich der Verdacht am Ende, kann die Kommission eine Geldbuße verhängen. Der DSA erlaubt bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Im vergangenen Jahr hat Meta rund 170 Milliarden Euro global umgesetzt. Die Höchststrafe wären rund zehn Milliarden Euro.
Vollkommen unklar ist, ob sich die Kommission traut, auch schmerzhafte Geldbußen in dieser Höhe zu verhängen, oder ob daraus wieder eher symbolische Strafen werden, die Meta schon längst eingepreist hat. Erst eine Strafe, die tatsächlich spürbar ist, würde zeigen, dass die EU den Schutz vor Suchtdesign ernst meint. Und den europäischen Nutzer:innen und ihrer mentalen Gesundheit ist erst dann geholfen, wenn sie Social Media ohne sog. Addictive Designs nutzen können. Meta & Co werden alles versuchen, das maximal zu verzögern.
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