Dauerbrenner Jugendschutz im Netz

Deutsche Expertenkommission legt Bestandsaufnahme vor

Michael Kolain – Berlin –

Heute hat die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eine erste Bestandsaufnahme veröffentlicht. Das Bundesfamilienministerium hatte das Gremium berufen und beauftragt, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Die Kommission setzt sich aus 18 Expertinnen und Experten aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und aus Politiker*innen zusammen.

Bestandsaufnahme vorgezogen

Der vollständige Bericht sollte eigentlich erst im Sommer kommen. Wegen der anhaltenden politischen Debatten über ein Social-Media-Verbot für junge Menschen und über Altersverifikation im Netz geriet die Kommission zunehmend unter politischen Zugzwang. Die Parteitage von CDU und SPD beschlossen politische Positionen zum Thema Social-Media-Verbot für junge Menschen. Nun zog die Kommission die Veröffentlichung der Bestandsaufnahme vor. 

Spannungsfeld zwischen politischem Aktionismus und fundierten Lösungen

Im Fokus des Berichts stehen laut BMBFSFJ „die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen, Teilhabemöglichkeiten neuer Technologien, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen mit seiner praktischen Durchsetzung.“ Der Zwischenbericht fasst die Problemlagen und Ansatzpunkte zusammen. Die eigentlichen Handlungsempfehlungen folgen dann im offenbar im Sommer. Währenddessen gehen die Diskussionen über ein EU-weit einheitliches Vorgehen auf Initiative des französischen Präsidenten Macron weiter.

Wirklich neue Erkenntnisse enthielt der Zwischenbericht nicht, er fasst die aktuelle Forschungslage allerdings gut zusammen. Es bleibt spannend, welche Handlungsempfehlungen die – von der Bundesregierung als „unabhängig“ eingesetzte – Kommission am Ende gibt. Wird sie sich den Forderungen von SPD und CDU nach Social-Media-Verboten anschließen? Der Kommission ist zu wünschen, dass ihre Erkenntnisse in der politischen Debatte dann auch die gebotene Resonanz stoßen und in maßgeschneiderte Maßnahmen münden.

Komplexes Thema braucht Lösungen mit Augenmaß

Wir haben uns zu den Fragen schon mehrfach geäußert, hier nochmal die wichtigsten Punkte:

  1. Den Zugang zu Social Media für Menschen unter 16 zu verbieten, birgt die Gefahr, dass wir den derzeitigen Zustand auf den Plattformen für alle anderen akzeptieren und hinnehmen. Sie machen süchtig, verleiten zu übermäßigem Konsum und tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Mobbing, Ausgrenzung und Grooming sind an der Tagesordnung. Warum sollte es Big Tech erlaubt sein, Erwachsene mit solchen problematischen Funktionsweisen zu konfrontieren?

  2. Statt soziale Medien pauschal als jugendgefährdende Räume einzuordnen und junge Menschen von dort zu verbannen, wo sie sich gerne aufhalten, sollten wir die Geschäftsmodelle von BigTech auf den Boden des Grundgesetzes und der neue EU-Digitalgesetze zurückholen - durch starke Aufsichtsbehörden und den Verzicht auf fragwürdige Deals im Zollstreit.

  3. Der Digital Service Act (DSA) der EU – das Gesetz für digitale Dienste und Plattformen – und andere EU-Digitalgesetze bieten im Großen und Ganzen das passende Instrumentarium, um gegen suchtfördernde Funktionen, jugendgefährdende Inhalte und überbordende Personalisierung vorzugehen.

  4. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe am sozialen Leben - auch online - und auf Zugang zu Informationen. Mit einem pauschalen Verbot ist das nicht möglich. Stattdessen müssen Staat, Eltern und Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, um Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang zu verhelfen.

  5. Altersgrenzen sind nur dann sinnvoll, wenn es einen gangbaren Weg für ihre praktische Umsetzung gibt. Kinder und Jugendliche finden trotz Verbot Umwege und Rechtslücken, wie Fälle aus Australien zeigen. Dort führte die Regierung letztes Jahr ein Verbot für unter 16-Jährige ein. Außerdem entstehen bei digitalen Zugangskontrollen entstehen viele Daten, die sich zu Bewegungsmustern verdichten lassen. Es besteht die reale Gefahr, dass digitale Grundrechte geschwächt werden.

  6. Die EU-Altersverifikations-App hält nicht was sie verspricht: Nicht nur wurde sie innerhalb weniger Stunden von IT-Spezialisten geknackt, sondern es stellen sich auf viele Detailfragen. Was machen Menschen ohne Smartphone? Welche Informationen speichern Plattformen und die App selbst? Hält das Versprechen von "zero knowledge proofs" für eine anonyme Nutzung? (Siehe auch das Interview von Michael Kolain im rbb Inforadio).

Redaktion: Jasmin Ehbauer

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