Das Justizministerium will Betroffene digitaler Gewalt besser schützen: mit neuen Straftatbeständen, einem gerichtlichen Auskunftsverfahren und Accountsperren. Doch bei der Identifizierung mutmaßlicher Täter:innen baut der Entwurf faktisch auf der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf.