Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Justizministerin Hubig hat einen rund 60-seitigen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben – als Teil des geplanten „Sicherheitspakets“. Vorgesehen ist die Speicherung aller IP-Adressen für drei Monate; der Zugriff soll über die Bestandsdatenauskunft möglich sein. BVerfG und EuGH haben anlasslose Speicherpläne bereits mehrfach gestoppt. Hier ist unsere Kurzeinschätzung.