So kannst du gegen Amazon und Meta klagen

Jasmine Ehbauer – Berlin –

Aktuell gibt es vier Sammelklagen gegen die US-Konzerne Meta und Amazon. Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, sich den Klagen kostenfrei und mit wenig Aufwand anzuschließen. Dafür müssen sie sich beim (Verband-)Klageregister des Bundesministeriums für Justiz (BfJ) für eine oder auch mehrere Klagen anmelden.

In dem Anmeldeformular müssen Klagende ihren Namen und ihre Anschrift hinterlegen. Im Freifeld „Angaben zu Gegenstand und Grund“ ist bei einer Klage gegen Amazon anzugeben, wann ein Abo abgeschlossen wurde und wie viel man dafür zahlt. Bei einer Klage gegen Meta ist relevant, wann das Facebook- oder Instagram-Konto eröffnet wurde und welche Daten angegeben wurden. Stiftung Warentest bietet Vorschläge für konkrete Formulierungen. Wer diese Angaben nicht mehr weiß, kann bei Facebook unter „Profilinformationen“ nachschauen. Bei Instagram findet sich das Beitrittsdatum bei „Infos zu deinem Konto“ und personenbezogene Angaben in der Kontoübersicht. Das BfJ schickt per Brief eine Bestätigung über die Anmeldung.

Bei einer erfolgreichen Klage könnten Verbraucher:innen mehrere hundert Euro an Schadensersatz erhalten. Da die Schadenshöhe zum Beispiel davon abhängt, welche Informationen veröffentlicht wurden und welche konkreten psychischen oder finanziellen Schäden eine Person erlitten hat, lässt sie sich im Rahmen einer Sammelklage nicht pauschal für alle festlegen.

Der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste Zivilgericht in Deutschland, hat jedoch bei einerKlage gegen Facebook geurteilt, dass der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten einen Schadensersatz von etwa 100 Euro rechtfertigen kann.

Wer klagt wegen was?

Klage gegen Meta wegen eines Datenlecks

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Meta-Konzern, nachdem 2021 massenhaft persönliche Daten von Facebook-Nutzer:innen an die Öffentlichkeit gelangt sind. In Deutschland sind laut Verbraucherzentrale etwa 6 Millionen Menschen betroffen, weltweit sind es über 530 Millionen. Hacker:innen konnten die sensiblen Informationen wohl aufgrund einer Sicherheitslücke bei Meta abgreifen. Bis Sommer 2019 waren Daten wie Name, Handynummer, E-Mail-Adresse, Wohnort, Geschlecht, Beziehungsstatus und Geburtsdatum ungeschützt abrufbar. Mit den erbeuteten Informationen sind Phishing-Mails, Betrugsmaschen wie der „Enkeltrick“ oder Identitätsdiebstahl leichter möglich.

Verbraucher:innen haben noch bis voraussichtlich 20. März 2026 (drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2026) Zeit, um sich für die Klage anzumelden.

Hier gibt´s Informationen von der Verbraucherzentrale zur Sammelklage.
Hier geht´s zum Klageregister sowie zur Ausfüllanleitung.

Klage gegen Meta wegen des Trackings persönlicher Informationen

Ebenfalls gegen Meta klagt der österreichische Verbraucherschutzverein VSV gemeinsam mit einer Berliner Kanzlei. Sie werfen Meta vor, ohne Einwilligung der Nutzer:innen persönliche Informationen auf anderen Webseiten zu sammeln und damit Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Meta soll auch sensible Inhalte, zum Beispiel aus Dating-Portalen oder von Online-Apotheken abgreifen. Mehr als 50 Millionen Menschen in Deutschland sind laut einer Schätzung der Stiftung Warentest von der Datensammlung betroffen.

Möglich machen das sogenannte Meta-Business-Tools. Das sind Tracking-Codes, die auf zahlreichen Webseiten verbaut sind. Sobald Nutzer:innen diese Seiten besuchen, senden die Tools Informationen an Meta – dafür muss man auf dem genutzten Gerät nicht einmal bei Facebook oder Instagram angemeldet sein. Im Ergebnis kann dasUnternehmen so unter anderem nachvollziehen, wo sich die Nutzer:innen im Internet bewegen, welche Produkte sie sich wie lange ansehen und welche IP-Adresse sie nutzen.

Bereits vor der Sammelklage sind Einzelpersonen aufgrund des Datensammelns gegen Meta vor Gericht gezogen. Im Juli 2025 sprach ein Leipziger Gericht einem Kläger 5.000 Euro Entschädigung zu. Die umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten sorge für ein Gefühl konstanter Überwachung, erklärte das Gericht. Grund für den hohen Betrag sei der enorme wirtschaftliche Wert der gesammelten Daten für Meta. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber sendet ein starkes Signal für weitere Verfahren.

Seine Rechte gerichtlich einfordern kann man auch hier, indem man sich im Klageregister des BfJ zur Sammelklage registriert. Alternativ kann man sich auch direkt bei der Berliner Kanzlei Baumeister & Kollegen anmelden. Die Kosten für den Prozess übernimmt der österreichische Finanzier Padronus. Im Erfolgsfall erhält Padronus von einer klagenden Person 9,5% des zugesprochenen Betrags. Ob dies nur Personen betrifft, die sich direkt beim VSV angemeldet haben, oder auch Verbraucher:innen, die sich über das BfJ angemeldet haben, ist derzeit noch offen. Über die Kosten des Verfahrens muss das Gericht erst noch entscheiden.

Wer sich direkt im Klageregister anmeldet, nutzt nicht nur ein Instrument, das der Gesetzgeber extra für den Verbraucherschutz konzipiert hat, sondern kann - je nach gerichtlicher Entscheidung - vielleicht sogar den 9,5% Provision entkommen. Außerdem hat man die Registeranmeldung dann einmal durchgespielt und ist für die Anmeldung zu weiteren Sammelklagen gewappnet.

→ Hier geht es zum Klageregister und zur Ausfüllhilfe.
→ Hier geht´s zur Anmeldung über den Verbraucherschutzverein VSV und die Kanzlei Baumeister & Kollegen. 

Klage gegen Amazon wegen der Preiserhöhung für Prime-Mitglieder

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Online-Handelsplattform Amazon, nachdem der US-Konzern 2022 die Preise für Amazon Prime um bis zu 20 Euro erhöht hat. Zwei Gerichte urteilten bereits, dass Amazons Klausel zur Preiserhöhung unwirksam sei. Abonnent:innen hatten keine andere Möglichkeit als zuzustimmen oder zu kündigen.Zudem könnten Verbraucher:innen kaum nachvollziehen, wann, in welcher Höhe und aus welchen konkreten Gründen der Preis steigen darf und in welcher Höhe. All das sorgt laut dem Urteilsspruch dafür, dass es sich bei der Erhöhung nicht um eine echte einvernehmliche Vertragsänderung handle.

→ Hier gibt´s Informationen von der Verbraucherzentrale NRW zur Sammelklage und einen Klage-Check für alle, die sich über ihre Betroffenheit unsicher sind.
→ Hier geht es zum Klageregister und der Ausfüllanleitung.

Klage gegen Amazon wegen Werbung bei Amazon Prime Video

Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht ebenfalls gegen Amazon vor Gericht. Der Konzern hat im Februar 2024 zusätzliche Werbung für den Videodienst „Amazon Prime Video“ eingeführt. Diese weitreichende Änderung habe Amazon lediglich durch eine E-Mail angekündigt und dann ohne Zustimmung der Kund:innen eingeführt, argumentiert die Verbraucherzentrale Sachsen. Nur durch den Abschluss eines zusätzlichen Abos oder einer Kündigung sei es möglich gewesen, der Werbung zu entgehen. Das sei rechtswidrig. Prime-Abonnent:innen wollen mit der Klage nun einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen.

→ Hier gibt´s Informationen von der Verbraucherzentrale Sachsen zur Sammelklage und eine Anleitung zum Ausfüllen der Registeranmeldung.
→ Hier geht es zum Klageregister.