Steuergerechtigkeit für Big Tech – nur wie?

“Plattform-Soli” und Alternativen

Michael Kolain · Mark Beckedahl – Berlin –

In Österreich zahlen Online-Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok eine Steuer, die es in Deutschland nicht gibt: Aus ihren Werbeeinnahmen müssen sie 10% abführen. Medienstaatsminister Wolfram Weimer will nun auch einen „Plattform-Soli“ einführen. Er kritisiert, dass Big-Tech Konzerne Milliardengeschäfte machen, den Qualitätsjournalismus bedrohen – aber wenig Steuern zahlen und der Gesellschaft wenig zurückgeben. Bei der Chefredaktionstagung der dpa ließ er anklingen, dass er den „Plattform-Soli“ noch dieses Jahr in die Tat umsetzen will – als „zweckgebundene Abgabe“. Wir ordnen die Debatte für euch ein.

Kurz & Knapp

  • Kulturstaatsminister Weimer will noch 2026 eine zweckgebundene Abgabe für große Online-Plattformen einführen, um den Medienstandort Deutschland zu stärken.

  • Der CDU-Parteitag hat sich zuletzt hinter das Vorhaben gestellt – doch intern gibt es erhebliche Skepsis, vor allem mit Blick auf US-Handelsinteressen.

  • Verfassungsrechtlich ist der Weg schmal: Sonderabgaben unterliegen engen Voraussetzungen, und Medienförderung ist in Deutschland Ländersache.

  • Das eigentliche Problem – die Steuervermeidung von Big Tech – löst der Plattform-Soli kaum. Dafür gibt es bessere Instrumente.

  • Und auch die Frage, was mit dem Geld geschehen soll, ist offen: Subventionen für Verlage sind eine Möglichkeit – aber nicht unbedingt die beste.

Das Problem hinter „Plattform-Soli“ und Digitalabgabe

Die Forderung, große Online-Plattformen angemessen zu besteuern, gibt es seit Jahren. Sie wird von einer Reihe von Akteuren vorgetragen:

  • Von Expert:innen aus der Zivilgesellschaft, die darauf hinweisen, wie Meta, Google und Amazon Steuern vermeiden und so, trotz Milliardengewinnen, weniger Steuern bezahlen als normale Unternehmen,

  • Von Medienpolitiker:innen, die den Strukturwandel im Journalismus abfedern wollen, indem sie die Werbeeinnahmen der Plattformen besteuern,

  • Von Verlegerverbänden, die ihre Geschäftsmodelle bedroht sehen.

Medienstaatsminister Wolfram Weimer hat sich in der Debatte schon früh positioniert. Seine Analyse hat er im Herbst in einem Interview mit ntv auf den Punkt gebracht: „Ich halte das Thema Google und die Macht-, Medien- und Meinungsbildungskonzentration bei einer großen amerikanischen Plattform für ein großes Problem. Das greift so stark ein in unsere kollektive Willensbildung und Mediensystem, dass wir uns schon die Frage stellen: Wollen wir das so ernsthaft laufen lassen?“ (seine Analyse haben wir hier kommentiert).

Es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, um Big Tech in der EU stärker zu besteuern. Doch ein Blick auf den Koalitionsvertrag zeigt, dass sich SPD und CDU/CSU bereits auf eine bestimmte Lösung eingeschossen haben:

„Wir prüfen die Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen.“

Die schwarz-rote Bundesregierung will also einen „Plattform-Soli“ einführen. Doch der politische Wille ist nicht sehr hoch. „Wir prüfen“ ist in der Sprache der Koalitionsverhand­lungen eine schwache Formulierung. Sie bedeutet: Man konnte sich auf keine Priorität und keine Details einigen. Ein solcher Prüfvorbehalt läuft in der Praxis oft darauf hinaus, dass ein Thema auf die lange Bank geschoben wird. Weimer müsste also besondere Anstrengungen unternehmen – nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern vor allem innerhalb der Koalition.

Die Steuertricks von Big Tech

Die Steuervermeidungsmodelle von Big Tech sind gut dokumentiert. Sie siedeln ihre europäischen Zentralen in Staaten mit niedrigen Steuern an. Irland mit einer Körperschaftssteuer von 12,5 % ist das klassische Beispiel. Die Gewinne werden dann mit „Transfer Pricing“ künstlich dorthin verschoben: Sie berechnen internen Tochterfirmen hohe Lizenzgebühren, verlagern so Gewinne aus Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer. Zum Vergleich: In Deutschland müssten sie auf Gewinne fast 30% zahlen.

Plattform-Soli im Vergleich zu internationalen Lösungen nur zweitbeste Wahl

Weimers Plan adressiert das Problem der Steuervermeidung nicht direkt. Denn der „Plattform-Soli“ ist keine Steuer für Big Tech, sondern – in Weimers Vorstellung – eine Sonderabgabe auf den Werbeumsatz. Betroffen wären davon vermutlich nur Google und Meta, weil sie Onlinwerbung anbieten. Aber wen und was genau die Abgabe erfassen soll, ist im weiteren Prozess zu klären.

Die Erlöse sollen nicht direkt in den Staatshaushalt einfließen, sondern zweckgebunden dem Medienstandort zugute kommen. In Österreich war das Vorhaben auch mit der Idee gestartet, die Mittel - immerhin 124 Millionen in 2024 - in die Medienförderung zu leiten – die Zweckbindung fiel später aber weg.

Wer Big Techs Steuervermeidung effektiv bekämpfen will, braucht andere Instrumente. Am effektivsten ginge das international. Doch eine globale Mindeststeuer oder eine EU-weite Digitalsteuer auf Werbeumsätze sind bislang immer wieder gescheitert. Bislang konnten sich weder G20, G8 oder die EU-Mitgliedstaaten – auch aufgrund erfolgreicher Lobby-Arbeit von Big Tech und dem Druck aus Washington – nicht dazu durchringen.

Politische Hürden: Washington, Finanzministerium, Bundesländer

Die US-Regierung sieht in neuen Abgaben gezielte Handelshemmnisse. Das gab Weimer in einem Interview auch offen zu: „Der Widerstand (...) sitzt an einem dicken Schreibtisch in Washington und das ist der größte Widersacher meiner Idee.“ Und der Druck aus dem Weißen Haus verfing: Im Herbst 2025 zögerten CDU-Fraktionschef Jens Spahn und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche, weil sie in dem Vorstoß ein Risiko für die Zollverhandlungen mit den USA sahen.

Mit dem vorläufigen Einfrieren des EU-US-Handelsabkommens hat sich der unmittelbare Druck etwas gelegt. Weimer startet nun seinen nächsten Anlauf. Der CDU-Parteitag hat ihm dabei Rückendeckung gegeben – und sich für eine Abgabe ausgesprochen, die ausschließlich für Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU gilt, also für die „sehr großen Online-Plattformen“ („VLOPS“) im Sinne des Digital Services Act (DSA).

Der Koalitionspartner SPD ist dem Vorhaben grundsätzlich aufgeschlossen. Klingbeil als Finanzminister, kann hier entscheidend mitreden. Dass die grüne Bundestagsfraktion inhaltlich auf Weimers Linie liegt, könnte die Mehrheitsbildung im Parlament zwar erleichtern. Gleichzeitig wird es manche Konservative davon abhalten, das Projekt im Wahlkampfjahr 2026 zu unterstützen.

Verfassungsrechtliche Hürden: Sonderabgabe und Länderhoheit

Doch selbst wenn Weimer die politischen Hürden in der Bundesregierung überwinden sollte, könnte ihm das Grundgesetz einen Strich durch die Rechnung machen. Zwei Fragen sind entscheidend.

1. Steuer oder Abgabe – das ist die entscheidende Frage

Steuern fließen grundsätzlich in den Bundeshaushalt. Darüber, wie die öffentlichen Mittel verwendet werden, entscheidet allein der Haushaltsgesetzgeber. Eine Steuer auf Werbeumsätze großer Online-Plattformen ließe sich allenfalls politisch unter den Regierungsfraktionen mit dem Ziel verbinden, bestimmte Fördertöpfe im Medienbereich zu erhöhen. Verpflichtend wäre das nicht.

Wer bestimmte Einnahmen zweckgebunden einsetzen will braucht keine Steuer, sondern eine sogenannte Sonderabgabe. Sie ist die Ausnahme, um den Parlament den Spielraum als Haushaltsgesetzgeber nicht zu nehmen – und unterliegt strengen Voraussetzungen.

Eine davon ist die sog. Sachnähe: Zwischen der belasteten Gruppe (Online-Plattformen) und dem geförderten Zweck (Medienstandort) muss eine enge inhaltliche Verbindung bestehen. Dass Plattformen zur Krise klassischer Medien beitragen, lässt sich argumentieren – alleinige Ursache sind sie aber nicht. Die Skeptiker werden sagen: Eine Abgabe auf Werbeumsätzen von Online-Plattformen und die Förderung des Medienstandorts sind zwei paar Schuhe. Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, ist offen.

2. Medienförderung ist Ländersache

Auch der Föderalismus könnte ein Problem werden. Denn eine Sonderabgabe ist nur zulässig, wenn der Bund auch die Kompetenz hat, in dem zugehörige Sachgebiet Gesetze zu erlassen. Die Digitalabgabe zielt zwar auf die Umsätze bestimmter Unternehmen, soll aber zugleich klassische Medien unterstützen. Die Kultushoheit – und damit auch die Medienregulierung und Medienförderung – liegt jedoch traditionell bei den Bundesländern. Sie sind es, die den Medienstaatsvertrag beschließen, die Landesmedienanstalten sind bei ihnen angesiedelt und sie legen die Rundfunkgebühren fest.

Vermutlich ist der Bund überhaupt nicht dazu befugt, eine Sonderabgabe zu beschließen, sondern nur die Länder. Der Bundesbeauftrage für Kultur und Medien könnte also gar nicht zuständig sein. Politisch müsste er entweder die Zweckbindung fallen lassen, und eine Steuer einführen – oder auf die Bundesländer einwirken, einen Staatsvertrag abzuschließen.

Länderübergreifende Initiativen werden in der Praxis fast nie isoliert verhandelt. Der Staatsvertrag würde wohl Teil eines großen Verhandlungspakets werden, hinter dem auch immer finanzielle Verteilungskämpfe und parteipolitisches Kalkül stehen. 2026 dürfte das schwierig werden – auch weil die AfD einen Staatsvertrag im Bereich Medien umgehend mit dem Dauerstreit um die Rundfunkgebühren verknüpfen wird.

Welche Instrumente wären sinnvoller?

Der Plattform-Soli ist nicht das einzige Instrument, um die Steuervermeidung von Big Tech zu adressieren. Es gibt Alternativen:

Globale Mindeststeuer konsequent umsetzen

Die OECD hat mehrere Konzepte für eine globale Mindeststeuer vorgelegt – allgemein und im Digitalsektor. Kern des Vorschlags ist es, Konzerne nicht mehr nur dort zu besteuern, wo sie sitzen, sondern auch dort, wo sie Umsätze machen. Ein Teil der „Übergewinne“ sehr großer Konzerne (ab rund 20 Mrd. € Umsatz, über 10 % Rendite) will die OECD nach einem Schlüssel in die Marktstaaten verlagern, in denen Nutzer und Kunden sitzen. Gleichzeitig sollte weltweit eine effektive Mindeststeuer von 15 % für große multinationale Unternehmen eingeführt werden. Das scheitert bislang vor allem am Widerstand aus den USA.

Mehrwertsteuer auf digitale Werbung

Statt eine Digitalsteuer oder Sonderabgabe einzuführen, könnte Deutschland die Werbeumsätze von Online-Plattformen auch der Mehrwertsteuer unterwerfen. Italien ist diesen Weg bereits gegangen – doch ohne Einigkeit auf EU-Ebene könnte das Vorhaben vor Gericht scheitern (wir berichteten).

Abgaben auf Datennutzung und KI-Training

Ein konzeptionell interessanter Ansatz ist eine „Disruption Levy“ – eine Abgabe auf die wirtschaftliche Nutzung von Nutzerdaten oder KI-Trainingsdaten. Das Argument: Plattformen und KI-Unternehmen schöpfen massiv Wert aus Daten, die Nutzerinnen und Nutzer kostenlos zur Verfügung stellen. Und sie trainieren ihre Modelle auch mit öffentlich verfügbaren Artikel aus journalistischen Quellen. Zu dem Thema gibt es bereits erste Policy-Vorschläge.

Was mit dem Geld geschehen sollte – und was besser nicht

Selbst wenn eine Digitalabgabe gelingt, bleibt die entscheidende Frage: Wofür wird das Geld verwendet?

Die naheliegende Antwort – „Qualitätsjournalismus fördern“ – klingt plausibel, ist aber nicht unproblematisch. Staatliche Medienförderung berührt die Pressefreiheit. Frühere Bundesregierungen sind mit dem Vorschlag, die Auslieferung gedruckter Zeitungen zu subventionieren, gescheitert – zu Recht. Direkte Subventionen für Verlage würden bestehende Marktstrukturen zementieren, anstatt neue, zukunftsfähige Öffentlichkeitsstrukturen zu schaffen.

Sinnvoller wäre es, Mittel in die digitale Infrastruktur zu investieren, die eine unabhängige, dezentrale Medienöffentlichkeit ermöglicht. Konkret heißt das:

  • Förderung offener Infrastruktur wie dem Fediverse (Mastodon, ActivityPub) oder auf dem AtProto-Protokoll (Eurosky), die als Alternative zu kommerziellen Plattformen in europäischer Hand betrieben werden können. Damit können unabhängige mediale Ökosysteme ermöglicht werden. 

  • Unterstützung von Open-Source-Projekten, die Redaktionen bei Mitgliederverwaltung und Community-Finanzierung helfen – als Alternative zur Plattformabhängigkeit.

  • Auftragserweiterung und zusätzliche Förderung des Zentrum für digitale Souveränität (ZenDIS). Das dort entwickelte Programm OpenDesk ließe sich auch für Redaktionsbläufe weiterentwickeln, damit sich die Office-Infrastrukturen von der Dominanz von Microsoft befreien können.

Solche Ansätze stärken die strukturellen Grundlagen eines unabhängigen Journalismus, ohne staatsnah zu sein – und ließen sich auch im Rahmen „staatsferner“ Institutionen wie Landesmedienanstalten organisieren. In einem Gastbeitrag bei uns haben die beiden Wissenschaftler Leonhard Dobusch und Maximilian Heimstädt gerade skizziert, wie sich offene digitale Infrastrukturen konzipieren und finanzieren lassen.

Fazit: Langer Weg zum Plattform-Soli – und bessere Alternativen

Der „Plattform-Soli“ könnte ein erster Schritt sein, um Big Tech stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Auf dem Weg zu einer Digitalabgabe muss Wolfram Weimer aber eine Vielzahl von Hürden überwinden: intern in der Koalition, geopolitisch mit Blick auf Washington, verfassungsrechtlich und föderal. Vor allem die Idee, dass die Abgabe zweckgebunden in den Medienstandort Deutschland fließen soll, macht das Vorhaben juristisch angreifbar.

Um Big Tech angemessen zu besteuern, gibt es ohnehin bessere Möglichkeiten. Es ist eine Frage der Steuergerechtigkeit, ob große Online-Plattformen jedenfalls einen Bruchteil des Geldes, das sie mit unseren Daten verdienen, an die Allgemeinheit zurückgeben. Der einfachere Weg wäre es dann – wie auch in Österreich – im politischen Prozess auf die Zweckbindung zu verzichten, und eine Digitalsteuer zu verabschieden. Das wäre jedenfalls besser als nichts.