Seit heute haben wir einen Eintrag im Deutschen Lobbyregister. Hier könnt ihr ihn anschauen. Warum haben wir uns jetzt zu diesem Schritt entschieden?
Ja, wir machen auch Lobbying
Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie ist keine klassische NGO, kein Lobbyverband und auch kein reines Medienhaus. Wir sind alles davon ein bisschen. Unsere politische Wirkung entfalten wir vor allem über mediale Multiplikatoren. Uns gibt es seit weniger als einem Jahr. Trotzdem haben schon politische Akteure verschiedener Parteien den Austausch mit uns gesucht. Das hat uns positiv überrascht. Wir nutzen jede Chance, um für bessere Gesetze und Rahmenbedingungen zu werben. Das bedeutet auch: Wir betreiben gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag Interessenvertretung im Sinne des Deutschen Lobbyregisters und sind gesetzlich verpflichtet, uns einzutragen. Andere zivilgesellschaftliche Akteure sind aus dem selben Grund auch dort zu finden.
Transparenz ist uns wichtig
Gegenüber unseren Spenderinnen und Spendern, aber auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit, ist es uns wichtig, transparent zu machen, wer wir sind und wofür wir stehen. Als Organisation, die sich regelmäßig kritisch zu der politischen Einflussnahme von Big Tech in Deutschland äußert, ist es für uns eine Frage der Glaubwürdigkeit, hohe Standards auch an uns selbst anzulegen. Sobald uns der erste Jahresabschluss für das Jahr 2025 vorliegt, werden wir weitere Informationen ergänzen und unsere Selbstverpflichtung bei der Initiative Transparente Zivilgesellschaft einreichen. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Das Lobbyregister ist leider noch lange nicht perfekt
Das Lobbyregister wurde 2022 eingeführt und 2024 novelliert. Viel zu spät, aber immerhin. Es macht grundsätzlich sichtbar, wer zu welchen Themen, in wessen Auftrag und mit welchen Ressourcen in Deutschland auf Bundesebene lobbyiert. Es ist ein großer Fortschritt im Sinne der Transparenz, hat aber viele Schwächen:
Werden Eintragungspflichten verletzt, dann kann die Bundestagsverwaltung Sanktionen und Geldstrafen verhängen. Das passiert allerdings nur in den wenigsten Fällen und bei krassen Verstößen. Ein Beispiel: Der Fischereiverband hatte sich gar nicht eingetragen und musste deshalb 5.500 Euro bezahlen. Das grundsätzliche Problem des Lobbyregisters besteht darin, dass alle Angaben Selbstauskünfte sind, die unabhängig kaum überprüft werden können.
Zudem ist trotz Handbuch oft unklar, wie genau Inhalte eingetragen und Werte berechnet werden müssen. Jedes Unternehmen, jeder Verband und jede NGO handhaben diese Interpretationsspielräume ein bisschen anders. Deshalb ist keine perfekte Vergleichbarkeit der Einträge gegeben.
Die vielen erhobenen Daten könnten noch besser aufbereitet werden. Das Ziel des Lobbyregisters ist, Lobbying für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Dafür ist es immer noch zu sperrig und unübersichtlich.
Das Lobbyregister hat entscheidende Lücken: Mit welchen Politikerinnen und Politikern sich Interessenvertreter wie oft und zu welchen Themen treffen oder in Kontakt treten, wird nicht erhoben. Und welchen Einfluss bestimmte Interessengruppen auf konkrete Gesetze nehmen, wird gar nicht oder nur durch Puzzlearbeit sichtbar. Wünschenswert wäre: Eine Verknüpfung mit einem transparenten Stakeholder Verfahren und die Erstellung eines echten Lobby-Fußabdrucks.