Europas digitale Öffentlichkeiten liegen in den Händen weniger, meist US-amerikanischer Konzerne. Sie entscheiden darüber, wer sichtbar ist, wer kommunizieren kann und zu welchen Bedingungen. Diese Konzentration ist längst mehr als ein Marktproblem. Sie berührt demokratische Resilienz, gesellschaftliche Teilhabe und Europas Fähigkeit, überhaupt souverän zu handeln.
Leonhard Dobusch und Maximilian Heimstädt plädieren dafür, die Ausgestaltung unserer digitalen Infrastruktur grundlegend zu überdenken. Wirksame digitale Strukturen, so ihre These, funktionieren nur als digitale Gemeingüter: frei zugänglich, solidarisch finanziert und dauerhaft gepflegt. So lassen sich Abhängigkeiten reduzieren, ohne die Kontrolle zum Staat zu verschieben. Wie das aussehen kann, zeigen Beispiele aus Wissenschaft und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Sechs Thesen und drei Schritte
These 1: Digitale Resilienz und Souveränität brauchen offene Infrastrukturen.
Proprietäre Infrastrukturen erzeugen Abhängigkeiten. Nur offene Standards, offene Protokolle und freie Software sichern langfristig demokratische und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit.
These 2: Dezentralität ist Empowerment.
Offene digitale Infrastrukturen ermöglichen Wahlfreiheit, Interoperabilität und Selbstorganisation. Sie brechen die Machtkonzentration der Plattformökonomie auf und stärken Nutzer:innen sowie Communities.
These 3: Das Problem ist nicht Übernutzung, sondern Bereitstellung.
Offene digitale Infrastrukturen sind digitale Gemeingüter, die nicht „verbraucht“ werden können – ihr Engpass liegt in Entwicklung, Wartung und nachhaltiger Finanzierung.
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These 4: Der Staat trägt Verantwortung für die digitale Daseinsvorsorge.
Wie Straßen oder Stromnetze sind offene digitale Infrastrukturen Teil der essenziellen Daseinsvorsorge. Öffentliche Mittel und Regulierung müssen gezielt den Aufbau und die Pflege fördern.
These 5: Governance braucht Vergesellschaftung.
Nach dem Vorbild öffentlich-rechtlicher Institutionen (Rundfunk, Wissenschaft) braucht es pluralistisch kontrollierte Strukturen. Neue Formen der Governance sichern die Unabhängigkeit, Gemeinwohlorientierung und Nachhaltigkeit von offenen digitalen Infrastrukturen.
These 6: Neue Institutionen für offene digitale Infrastrukturen sind möglich.
Öffentlich-rechtliche Fonds, Pflichtanteile in Digitalbudgets und neue Rechtsformen für digitale Gemeingüter können offene digitale Infrastrukturen dauerhaft verankern – als tragende Säule einer demokratischen digitalen Zukunft.
Im Folgenden werden wir diese sechs Thesen fundieren und in drei Schritten verdeutlichen, weshalb offene digitale Infrastruktur als (1) Mittel demokratisch-wirtschaftlicher Selbstermächtigung verstanden werden muss, welche (2) Aufgaben daraus für staatliche und andere öffentlich finanzierte Einrichtungen resultieren und warum es sinnvoll ist über (3) öffentlich-rechtliche Vergesellschaftung als zukunftsfähige Governance von offenen digitalen Infrastrukturen nachzudenken.
Offene digitale Infrastruktur als wirtschaftlich-demokratische Selbstermächtigung
Ohne digitale Infrastrukturen ist gesellschaftliche Teilhabe heute kaum denkbar. Ob Kommunikation, Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft oder politische Partizipation – funktionierende digitale Netze, Plattformen und Anwendungen sind die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Doch viele der heute wichtigsten digitalen Infrastrukturen sind proprietär, zentralisiert und befinden sich in den Händen weniger privatwirtschaftlicher Akteure. Unternehmen wie Alphabet, Meta, Amazon oder Apple kontrollieren diese zentralen Plattformen, Schnittstellen und Algorithmen. Für gesellschaftliche Teilhabe, demokratische Resilienz und wirtschaftliche Souveränität stellt dieser Zustand ein zunehmendes Problem dar.
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Besonders deutlich sichtbar wurde dieses Problem spätestens, als Elon Musk Twitter übernommen hat und es seither politisch-propagandistisch instrumentalisiert. Hier wurde die – für viele zuvor höchstens theoretische – Bedrohung von Demokratie und offener Gesellschaft durch eine käuflich-zentralistische digitale Infrastruktur zu einer dystopischen Realität. Die Übernahme und propagandistische Nutzung digitaler Kommunikationsräume ist jedoch nur der Extremfall der systemischen Abhängigkeit von proprietären Infrastrukturen. Selbst ohne expliziten Missbrauch, wie im Fall von Musk, sind mit der monopolistischen Dominanz zentralisierter und profitorientierter digitaler Infrastrukturen negative Externalitäten für demokratische Gesellschaften verbunden (Bollier, 2002; Doctorow, 2020; Srnicek, 2017; Zuboff, 2022).
Dieses Problem ist nicht auf Social-Media-Plattformen beschränkt, wird aber am Beispiel dieser Form von Infrastruktur besonders deutlich: Die primär auf Profit ausgerichteten Algorithmen monopolistisch-proprietärer Social-Media-Plattformen verstärken einerseits Polarisierung und Emotionalisierung und gefährden so demokratischen Diskurs. Andererseits erschweren es starke Netzwerkeffekte in Kombination mit Profitextraktionsstrategien anderen nachhaltige (mediale) Geschäftsmodelle auf Basis dieser Plattformen zu entwickeln. Doctorow (2023) bezeichnet dieses Problem als die „Enshittification“ proprietärer digitaler Infrastrukturen.
In diese bereits sehr verworrene Problemlage aus digitaler Infrastruktur, demokratischer Resilienz und wirtschaftlicher Souveränität fügen sich zudem seit einiger Zeit geopolitische Spannungen ein. Dadurch wird die Abhängigkeit Europas von US-amerikanischen und zunehmend auch chinesischen Plattformen zu einem grundlegenden gesellschaftlichen Risiko (Floridi, 2020). Aufgrund dieser Vielzahl von Problemen mit proprietären digitalen Infrastrukturen rücken Fragen nach deren demokratischer Kontrolle, Transparenz und nachhaltiger Bereitstellung ins Zentrum öffentlicher Debatten.
Ein Gegenmodell stellen offene digitale Infrastrukturen dar (Lund & Zuckerfeld, 2020; Lührsen, Heimstädt, & Gegenhuber, 2025). Wie ihre proprietären Gegenstücke sind offene digitale Infrastrukturen grundlegende Technologien, die als Basis für eine breite Palette nachgelagerter produktiver Aktivitäten dienen. Die Infrastrukturen sind ‘offen’ im Sinne ihrer Lizenzbedingungen, die es jeder Person erlauben, sie zu nutzen, zu modifizieren und weiterzuentwickeln. Offene digitale Infrastrukturen können überhaupt erst offen sein, da sie als digitale Gemeingüter angelegt sind (Frischmann, 2012), die solidarisch finanziert und gepflegt werden und für jedermann frei zugänglich sind (de Rosnay, 2020; Bauwens et al., 2019).
Beispiele hierfür sind vielfältig und reichen von eher „unsichtbaren“ Infrastrukturen wie der Datenbank MariaDB, der Programmiersprache Rust und dem Sicherheitstool OpenSSL bis hin zu sehr bekannten Infrastrukturen wie der freien Online-Enzyklopädie Wikipedia und dem Fediverse als offenes, protokollbasiertes soziales Netzwerk. All diese Beispiele zeigen, dass alternative Modelle jenseits kommerzieller Monopole skalieren und gesellschaftlich tragfähig sein können.
Die Stärke offener digitaler Infrastrukturen liegt dabei in ihrer Dezentralität. Statt dass ein einzelnes Unternehmen Server, Schnittstellen und Regeln kontrolliert, ermöglichen freie Software und offene Protokolle wie ActivityPub (Basis vieler Fediverse-Dienste wie Mastodon, PeerTube oder Pixelfed) eine verteilte Architektur. Nutzer:innen können ihre eigenen Instanzen betreiben oder zu alternativen Servern wechseln, ohne den Zugang zu sozialen Netzwerken und damit auch in den Beziehungsaufbau investierte Ressourcen zu verlieren. Diese Dezentralität schafft technologische Souveränität auf individueller wie kollektiver Ebene – und damit die Möglichkeit, sich gegen monopolartige Strukturen zu emanzipieren.
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Die Machtkonzentration der Plattformökonomie, die durch Netzwerkeffekte und Lock-in-Mechanismen (z. B. WhatsApp, Facebook, YouTube) stabilisiert wird, kann so durch offene Standards aufgebrochen werden. Interoperabilität und offene Schnittstellen bedeuten Wahlfreiheit: So können Messenger wie Matrix oder E-Mail als Protokoll weiterhin unabhängig betrieben werden, ohne die Netzwerkeffekte eines Monopolisten akzeptieren zu müssen. Selbstermächtigung entsteht also durch die strukturelle Möglichkeit, selbst Anbieter:in, Gestalter:in oder Betreiber:in digitaler Infrastruktur zu werden.
Der Betrieb und die Nutzung von Kommunikationsinfrastruktur auf Basis offener Software und Protokolle ist dabei für öffentliche Einrichtungen nichts Neues: Universitäten betreiben völlig selbstverständlich eigene E-Mail-Server für Studierende wie Beschäftigte und auch das offene Internet selbst hat seinen Ursprung in der Zusammenschaltung von universitären Rechnersystemen (Grassmuck 2004).
Die Existenz dieser Beispiele von offener digitaler Infrastruktur darf jedoch nicht über deren Fragilität hinwegtäuschen. Ihr gesellschaftlicher Nutzen ergibt sich aus ihrer Offenheit. Gleichzeitig erschwert diese Offenheit den Menschen, die diese Infrastrukturen aufbauen, pflegen und weiterentwickeln, die Refinanzierung ihrer Arbeit.
Auch weil offene digitale Infrastrukturen als digitale Gemeingüter im Gegensatz zu natürlichen Ressourcen keine klassischen Übernutzungsprobleme kennen (Dobusch & Quack, 2011), werden kontinuierlich notwendige Aufwände zu ihrem Erhalt oft unterschätzt (Eghbal, 2016). Damit offene digitale Infrastrukturen einen Beitrag zu demokratischer Resilienz und wirtschaftlicher Souveränität leisten können, sind kontinuierliche Investitionen von Zeit, Wissen und Geld notwendig. Diese können weder durch klassische Marktmechanismen noch durch ehrenamtliches oder punktuell-philanthropisches Engagement zuverlässig sichergestellt werden.
Stärkung offener digitaler Infrastruktur als staatliche Aufgabe
Zu den wichtigsten staatliche Aufgaben zählen nicht nur die Organisation demokratischer Teilhabe sowie die Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, sondern auch die Sicherstellung jenes Fundaments aus Gemeingütern – Bildung und Wissenschaft, Mobilitätsinfrastruktur, Sicherheitsapparate – auf denen unternehmerische Innovation und Produktivität überhaupt erst gedeihen kann. In einer Welt, in der Demokratie wie Wirtschaft auf digitale Infrastruktur angewiesen sind, erstreckt sich diese Aufgabe deshalb auch auf digitale Gemeingüter in Form von offenen Infrastrukturen.
Hinzu kommt, dass staatliche Angebote selbst in vielen Bereichen bereits offene digitale Infrastruktur nutzen. Alleine durch die staatliche Nutzung steigt die Effizienz des öffentlichen Mitteleinsatzes und wird demokratische Resilienz sowie wirtschaftliche Souveränität gefördert. Die Nutzung alleine löst allerdings die Bereitstellungsproblem bei offener digitaler Infrastruktur noch nicht. Vor allem der Gemeingutcharakter von offener digitaler Infrastruktur erschwert eine kostendeckende Finanzierung notwendiger Entwicklungs- und Wartungsarbeiten (Eghbal, 2016).
Aus diesem Grund darf der Staat bei der Frage der Finanzierung offener digitaler Infrastruktur nicht neutral bleiben. Ähnlich wie bei Verkehrs- und Stromnetzen oder Bildungs- und Forschungseinrichtungen handelt es sich um kritische Infrastrukturen, deren nachhaltige Absicherung nicht allein – ja nicht einmal primär – privaten Märkten und ehrenamtlichen sowie philanthropischen Beiträgen überlassen werden kann und darf. Demokratische Institutionen müssen offene digitale Infrastruktur als Teil der “digitalen Daseinsvorsorge” begreifen (Daly et al., 2024; Schulz, 2025).
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Gleichzeitig ist die Förderung von offener digitaler Infrastruktur, die ja oft auch Kommunikationsinfrastruktur darstellt, mit potenziell größeren Interessenkonflikten verbunden als die Erbringung anderer staatlicher Leistungen: eine Verstaatlichung oder der unmittelbar staatliche Betrieb würde die Gefahr (partei-)politisch motivierter Ein- und Übergriffe mit sich bringen und die auch demokratiepolitisch wünschenswerte Dezentralität von offenen digitalen Infrastrukturen unterminieren. Es geht also um Stärkung dieser Infrastrukturen, ohne übermäßige Abhängigkeit zu produzieren oder gar staatliche Kontrolle zu ermöglichen.
Erste Ansätze für öffentliche Finanzierungsmodelle von offener digitaler Infrastruktur existieren bereits. So wurde beispielsweise 2024 in Deutschland die Sovereign Tech Agency als neue Behörde im Zuständigkeitsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums gegründet. Das Mandat der Sovereign Tech Agency umfasst die finanzielle und ideelle Förderung ausgewählter Individuen und Projekte im Bereich offener digitaler Infrastruktur.
Im Jahr 2024 standen der Behörde für diese Aufgabe knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung. Zur Unterstützung offener digitaler Infrastrukturen hat die Sovereign Tech Agency verschiedene Förderformate entwickelt, die von der Beauftragung konkreter Tätigkeiten in Infrastrukturprojekten bis hin zur individuellen Förderung einzelner Infrastruktur-„Maintainer“ reichen (Lührsen et al., 2025).
Staatliche Verantwortung bedeutet aber nicht nur finanzielle Förderung, sondern auch die Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen. Offene Standards und Interoperabilität müssen Vorrang gegenüber proprietären, abgeschlossenen Systemen haben. Ein Beispiel ist die EU-Verordnung zum Digital Markets Act, die Gatekeepern Interoperabilitätspflichten auferlegt – wenn auch bisher nur in begrenztem Umfang (Peacock, 2020). Politische Weichenstellungen wie diese können entscheidend dazu beitragen, dass offene digitale Infrastrukturen nicht als Nischenprojekte verbleiben, sondern eine tragfähige Alternative zu monopolistischen Plattformen darstellen.
Öffentlich-rechtliche Vergesellschaftung als zukunftsfähige Governance
Damit offene digitale Infrastrukturen verlässlich einen Beitrag zu demokratischer Resilienz und wirtschaftlicher Souveränität leisten können, muss auch ihre Governance überdacht werden. Einerseits ist es die dezentrale Steuerung durch Communities – also die Abwesenheit eines von Partikularinteressen geleiteten Zentrums –, durch die offene digitale Infrastrukturen einen Beitrag zur Souveränität leisten (Schrape, 2015). Wenn Staaten auf Infrastrukturen setzen, die nicht „gekapert“ werden können, fördert dies ihre eigene Souveränität. Andererseits ist eine solche Community-Governance keineswegs immun gegen Einflüsse von außen, beispielsweise durch dominierende Technologiekonzerne.
So gibt es beispielsweise eine Reihe offener digitaler Infrastrukturen, deren ehrenamtlich beitragende Mitarbeiter bei großen Technologiekonzernen angestellt sind (O’Neil et al., 2024). Zwar löst das Engagement der Konzerne das Bereitstellungsproblem der offenen digitalen Infrastruktur, jedoch besteht die Gefahr, dass die Interessen des Konzerns durch die bezahlten Mitglieder der Community den Entwicklungsweg der Infrastruktur stark beeinflussen.
Mit der wachsenden Bedeutung offener digitaler Infrastruktur für gesellschaftliche Teilhabe braucht es daher neue Governance-Modelle, die kollektive Verantwortung institutionalisieren (Frischmann, 2012). Öffentlich-rechtliche Strukturen wie im Rundfunkwesen (ARD, ZDF, ORF) oder in der Wissenschaft (Universitäten, Akademien) bieten hier mögliche Anknüpfungs- und Ausgangspunkte: dort sichern öffentliche Finanzierung und Rechenschaftspflicht sowie gesetzlich verankerte Stakeholder-Partizipation Gemeinwohlorientierung, ohne der kurzfristigen Logik privater Rendite oder staatlicher Willkür ausgeliefert zu sein (Dobusch, 2022). Ein solcher öffentlich-rechtlicher Rahmen für offene digitale Infrastruktur könnte Formen kollektiver Vergesellschaftung schaffen, die demokratisch legitimiert, aber zugleich vor parteipolitischen Einflüssen weitgehend abgeschottet sind.
Modelle wie dezentrale Beschickung von öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien durch Stakeholder-Organisationen in Kombination mit aleatorisch-demokratischen Losverfahren unter Nutzer:innen könnten eine pluralistische Besetzung von Aufsichtsgremien sicherstellen. Auch für die Finanzierung gibt es mit Open-Access-Infrastrukturen in der Wissenschaft (z. B. OpenAIRE) Beispiele für institutionelle Lösungen, die Gemeingüter nachhaltig absichern. Für offene digitale Infrastruktur würde das bedeuten: stabile Strukturen, in denen Finanzierung, Weiterentwicklung und Governance als kollektive Aufgabe verankert sind – getragen von primär öffentlichen Mitteln, Zivilgesellschaft und Nutzer:innen gleichermaßen.
Damit offene digitale Infrastrukturen nicht auf punktuelle Förderung oder ehrenamtliches Engagement angewiesen bleiben, braucht es robuste institutionelle Arrangements. Ein erster Schritt könnte die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für offene digitale Infrastruktur sein, der langfristig und unabhängig von Legislaturperioden die Entwicklung und Pflege zentraler Open-Source-Projekte sowie offener Standards sicherstellt. Gespeist werden könnte dieser Fonds über eine niedrige Abgabe auf digitale Umsätze, Plattformwerbung oder Telekommunikationsgebühren.
Um sicherzustellen, dass die Mittel nicht nach tagespolitischen Erwägungen, sondern auf Basis von Gemeinwohlkriterien vergeben werden, ist die Governance-Struktur so eines Fonds von entscheidender Bedeutung. Analog zu pluralistisch besetzten Gremien im öffentlich-rechtlichen Bereich sollte ein multistakeholder-basiertes Aufsichtsorgan eingerichtet werden, in dem Vertreter:innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, öffentlichem Sektor und auch Nutzer:innen-Communities gleichberechtigt mitwirken. So wird gewährleistet, dass offene Digitialinfrastrukturen nicht von Einzelinteressen vereinnahmt werden, sondern einer breiten demokratischen Kontrolle unterliegen.
Darüber hinaus wäre ein Pflichtanteil öffentlicher Mittel für Commons-Infrastrukturen denkbar: Ein bestimmter Prozentsatz aller staatlichen Digitalbudgets – etwa im Rahmen von Forschungsförderung, Digitalisierungsstrategien oder Verwaltungsmodernisierung – könnte für offene Standards, Open-Source-Basisprojekte und interoperable Protokolle reserviert werden. Dies würde verhindern, dass öffentliche Gelder indirekt die Abhängigkeit von privatwirtschaftlichen Monopolen verstärken und stattdessen gezielt den Aufbau nachhaltiger Alternativen fördern.
Schließlich sollte geprüft werden, ob offene Digitalinfrastrukturen auch durch neue Rechtsformen abgesichert werden können, die zwischen Verein, Stiftung und öffentlichem Unternehmen angesiedelt sind. So könnten „Digitale Commons-Genossenschaften“ oder „öffentlich-rechtliche Infrastruktureinrichtungen“ entstehen, die explizit mit dem Mandat ausgestattet sind, offene, dezentrale Infrastrukturen im Sinne des Gemeinwohls bereitzustellen. Damit würde die institutionelle Landschaft den besonderen Anforderungen Offener Digitalinfrastrukturen gerecht – und digitale Gemeingüter könnten dauerhaft als tragende Säule einer demokratischen Gesellschaft etabliert werden.
Dieser Text basiert auf dem englischsprachigen Beitrag "Open Digital Infrastructures for Democratic Resilience and Economic Sovereignty”, der zur Veröffentlichung im von Astrid Mager, Katja Mayer und Renée Ridgway herausgegebenen Band “The Politics of Open Infrastructures. Exploring open digital knowledge infrastructures and their socio-political dynamics” angenommen ist.
Literatur
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- Bauwens, M., Kostakis, V., & Pazaitis, A. (2019). Peer to peer: The commons manifesto (p. 102). University of Westminster Press.
- Bollier, D. (2002). Silent theft: The private plunder of our common wealth. Routledge.
- Daly, A., Leeming, G., Nanni, R., & O'Neil, M. (2024). Incorporating digital commons into government policies: An introduction to the Digital Commons Policy Council’s Best Practices guide.
- de Rosnay, D. (2020). Digital commons. Internet Policy Review, 9(4), https://policyreview.info/pdf/policyreview-2020-4-1530.pdf
- Dobusch, L., & Quack, S. (2011). Auf dem Weg zu einer Wissensallmende?. Aus Politik und Zeitgeschichte, 61(28-30), 41-46.
- Dobusch, L. (2022). Chancen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks. In: Otto-Brenner-Stiftung (Hg.), Welche Öffentlichkeit brauchen wir? Zur Zukunft des Journalismus und demokratischer Digitalmedien, 171-190.
- Doctorow, C. (2020). How to Destroy Surveillance Capitalism, https://onezero.medium.com/how-to-destroy-surveillance-capitalism-8135e6744d59
- Doctorow, C. (2023). Tiktok’s enshittification. Pluralistic: Daily links fromCory Doctorow, https://pluralistic.net/2023/01/21/potemkin-ai/
- Floridi, L. (2020). The fight for digital sovereignty: What it is, and why it matters, especially for the EU. Philosophy & Technology, 33(3), 369-378.
- Frischmann, B. M. (2012). Infrastructure: The social value of shared resources. Oxford University Press.
- Grassmuck, V. (2004). Freie Software. Zwischen Privat-und Gemeineigentum. Bundeszentrale für politische Bildung.
- Lührsen, R., Heimstädt, M., & Gegenhuber, T. (2025). Organizing public support for open digital infrastructure: Learnings from the Sovereign Tech Agency. Forschungsförderung Working Paper 381. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung. https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009212.
- Lund, A., & Zukerfeld, M. (2020). Corporate Capitalism's Use of Openness: Profit for Free?. Springer Nature.
- O’Neil, M., Muselli, L., Cai, X., & Zacchiroli, S. (2024). Co-producing industrial public goods on GitHub: Selective firm cooperation, volunteer-employee labour and participation inequality. New Media & Society, 26(5), 2556-2592.
- Peacock, S. E. (2020). Politics, public goods, and corporate nudging in the HTTP/2 standardization process. SAGE Open, 10(4), 2158244020971611.
- Schrape, J. F. (2015). Open Source Softwareprojekte zwischen Passion und Kalkül. SOI Discussion Paper, https://www.sowi.uni-stuttgart.de/dokumente/forschung/soi/soi_2015_2_Schrape_Open_Source_Softwareprojekte_zwischen_Passion_und_Kalkuel.pdf
- Schulz, S.E. (2025). Digitale Daseinsvorsorge. In: Klenk, T., Nullmeier, F., Wewer, G. (eds) Handbuch Digitalisierung in Staat und Verwaltung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-37373-3_52
- Srnicek, N. (2017). Platform capitalism. John Wiley & Sons.
- Zuboff, S. (2022). Surveillance capitalism or democracy? The death match of institutional orders and the politics of knowledge in our information civilization. Organization Theory, 3(3), 26317877221129290.