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Smart Glasses, auch als KI- oder Datenbrillen bezeichnet, machen heimliche Aufnahmen einfacher, indem Kamera und Mikrofon oft unauffällig in das Brillendesign integriert sind. Dr. Thomas Schwenke sieht darin eine potentielle Form der Videoüberwachung, alltagstauglich verpackt.
Der Jurist und Experte für Datenschutz, Urheber- und KI-Recht erklärt im Interview, warum Smart Glasses rechtlich heikel sind, welche Rechte Betroffene haben und warum Verbote seiner Ansicht nach erforderlich sind.
Digitalrechte: Herr Schwenke, mit dem Smartphone zu filmen ist längst Alltag. Videokameras im öffentlichen Raum sind uns auch halbwegs vertraut. Was ist an Datenbrillen rechtlich und gesellschaftlich neu?
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Thomas Schwenke: Bei Smart Glasses mangelt es vor allem an Transparenz. Wenn jemand ein Smartphone oder eine Fotokamera hochhält, dann ist der Aufnahmevorgang als solcher erkennbar. Die Aufgenommenen wissen was passiert und können entsprechend reagieren. Bei Überwachungskameras im öffentlichen Raum gibt es wiederum Hinweisschilder, die erklären, wer für sie verantwortlich ist. Bei Smart Glasses fehlt es an einer derart deutlichen Fotografiergeste und man erfährt nicht, an wen man sich bei Verdacht wenden könnte.
Filmen im öffentlichen Raum
Digitalrechte: Die Hersteller sagen, dass eine LED-Leuchte darauf hinweist, dass die Datenbrille aufnimmt.
Schwenke: Klar, in der idealen Welt der Verkäufer reichen die Signallichter. Aber was ist, wenn das Signallicht verdeckt ist oder mich jemand von der Seite oder von hinten aufnimmt? Hinzu kommt auch, dass man oft nicht weiß, wer gefilmt hat. Die Folge ist, dass man sich machtlos fühlt. Machtlosigkeit führt zu Angst, Angst führt zu Affektreaktionen. Da wird es meines Erachtens zwangsläufig dazu kommen, dass Personen den Trägern die Brille vom Gesicht schlagen.
Digitalrechte: Darf man im öffentlichen Raum andere Menschen einfach filmen?
Schwenke: Die juristische Antwort ist hier wieder einmal, dass es auf die Situation ankommt. Es ist nicht per se verboten, vor allem wenn man Menschen als Kollektiv filmt oder sie nicht charakteristisch für die Aufnahme sind. Das ist der Fall, wenn man eine Sehenswürdigkeit aufnimmt und Menschen laufen daran vorbei. Auch eine Menschenmasse auf einem Konzert oder einer Demonstration darf man filmen. Aber generell gilt: Jede Person hat ein Persönlichkeitsrecht und darf darüber bestimmen, ob sie aufgenommen wird und ob und wo die Aufnahme veröffentlicht wird.
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Von der heimlichen Aufnahme zum Social Media Clip
Digitalrechte: Ein Fall, von dem man zurzeit öfter hört: Eine Frau merkt erst später, dass jemand sie im Bikini gefilmt und das Video online gestellt hat. Was kann sie tun?
Schwenke: Im Nachhinein kann die Frau in dem Beispiel strafrechtliche Maßnahmen ergreifen, das heißt, sie könnte einen Strafantrag stellen. In Zukunft soll auch sexualisierter digitaler Voyeurismus strafbar sein. Die Frage, wie das dann strafrechtlich ausgelegt wird, ist noch offen. Aber darunter könnte das Beispiel fallen.
Schwenke: Man hat auch die Möglichkeit, sich an die Datenschutzbehörde zu wenden und Beschwerde einzureichen. Die Datenschutzbehörde muss das prüfen und kann dann von dem Träger der Smart Glasses verlangen, dass das Video aus dem Netz entfernt wird und ein Bußgeld gegen ihn verhängen.
Digitalrechte: Das dauert dann wahrscheinlich ein paar Wochen oder Monate.
Schwenke: Ja, Behörden sind häufig ausgelastet. Ein anderer Weg ist es, selbst zivilrechtlich gegen solche Aufnahmen und die anschließende Veröffentlichung vorzugehen. Das bedeutet aber, dass die Verfolgung dieser Rechtsverletzung auf die Opfer ausgelagert wird. Dafür muss das Opfer aber das Geld haben, sich einen Rechtsbeistand leisten zu können. Der kann dabei unterstützen, eine Abmahnung auszusprechen. Man kann auch eine Löschung und Unterlassung verlangen, ebenso Schmerzensgeld.
Schwenke: Wer die finanziellen Mittel dafür nicht hat, läuft Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Da muss ich ehrlich sagen, ist es absolut nachvollziehbar, dass ein Opfer sagt, dieses Risiko möchte ich nicht eingehen, da nehme ich lieber die Persönlichkeitsverletzung hin.
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Mit dem Notwehrrecht gegen eine Situation der Intransparenz
Digitalrechte: Was kann die Frau tun, wenn sie direkt in der Situation den Verdacht hat, dass sie gegen ihren Willen aufgenommen wird?
Schwenke: Oft weiß man nicht mit Gewissheit, ob man wirklich aufgenommen wird, weil zum Beispiel das Warnlicht an der Brille verdeckt ist. Oder man liegt im Bad auf dem Rücken, dreht sich um und sieht einen Mann mit Brille. Es kann sein, dass man die ganze Zeit von hinten aufgenommen wurde. Das heißt, man befindet sich in einer Situation des Nichtwissens, der Intransparenz. Je intransparenter die Lage ist, desto stärker sind die eigenen Abwehrrechte. Das schärfste Mittel ist in so einer Situation das Notwehrrecht. Es setzt voraus, dass wir einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausgesetzt sind. Im Falle von Smart Glasses ist da eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Allerdings dürfen trotzdem nur die in der jeweiligen Situation zur Abwehr erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Digitalrechte: Welche Situation rechtfertigt denn die härtest Maßnahme?
Schwenke: Zum Beispiel, eine Person zieht sich in einer Umkleidekabine um. Eine andere Person betritt den Raum, trägt Smart Glasses mit Kameras, betrachtet die sich umziehende Person samt Körper und will den Raum dann wieder verlassen. In dieser Konstellation spricht viel dafür, dass die betroffene Person der anderen just in dem Moment die Brille abnehmen und diese festhalten darf, bis die Polizei eintrifft. Es besteht das Risiko, dass sehr persönliche, intime Aufnahmen entstanden sind und dass die filmende Person mit dem Gerät jederzeit fliehen könnte. Eine mildere, gleich wirksame Maßnahme ist kaum ersichtlich. Neben der Verletzung des Persönlichkeitsrechts steht hier zugleich eine mögliche Straftat im Raum, weil die Umkleidekabine ein gegen Einblick besonders geschützter Raum ist.
Umkleide, Café, Park: Warum der Ort entscheidend ist
Digitalrechte: Und wenn man im Park oder im Café sitzt?
Schwenke: In der Situation darf man nicht einfach Gewalt anwenden und jemandem die Brille wegnehmen. Die mildere Maßnahme wäre es, die Person anzusprechen: Ich fühle mich unwohl, wende deinen Blick ab, setz die Brille ab. Im Café kann man, wenn die Person sich weigert, die Brille abzusetzen, dem Kellner oder der Kellnerin Bescheid geben. Das Café hat eine vertragliche Nebenpflicht, die Rechte seiner Gäste zu schützen und der Kellner darf den Brillenträger dann auffordern, die Brille abzusetzen, oder ihn des Hauses verweisen.
Digitalrechte: Darf man auch verlangen, dass die Person mir die Aufnahme zeigt oder vor meinen Augen löscht?
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Schwenke: Meines Erachtens darf man das, weil man ansonsten nicht die nötige Transparenz erhält. Dabei stehen den Betroffenen nach meiner Ansicht Auskunftsrechte und Rechte auf Kopie sowie Löschung der Aufnahmen aus Art. 15 DSGVO zu. Die DSGVO gilt zwar nicht für „ausschließlich persönliche und familiäre" Fotos und Videos. Aufgrund des Gefährdungspotenzials und der Fähigkeit, jederzeit Aufnahmen durchzuführen, stellen Smart Glasses jedoch eine Form der mobilen Videoüberwachung des öffentlichen Raums dar, die über eine rein persönliche Foto- oder Videografie hinausgeht.
Digitalrechte: Also je vulnerabler man in der Situation ist, desto mehr Gewalt darf man anwenden?
Schwenke: Genau. Und je geringer die Transparenz, desto höher der Spielraum für potenzielle Irrtümer. Es kann ja auch sein, dass die Person mich wirklich einfach nur anschaut durch die Brille. Aber ich muss heutzutage ja fast schon davon ausgehen, dass mein Gegenüber mich gerade mittels der Kameras aufnehmen könnte. Da ist dann der Träger in der Pflicht, von sich aus aktiv zu erklären: „Nein ich habe nicht aufgenommen und ich beweise es dir, wenn du möchtest“.
Wenn der Kollege oder die Chefin eine Datenbrille trägt
Digitalrechte: Das waren jetzt alles Situationen im öffentlichen Raum oder in einem Geschäft. Wie sieht es denn am Arbeitsplatz aus? Nehmen wir mal an, eine Person hat den Verdacht, dass ein Kollege mit Datenbrille auf der Arbeit unterwegs ist.
Schwenke: Das ist auf jeden Fall ein Fall für die DSGVO (Anm. Red: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung regelt, wann und wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, weitergegeben und genutzt werden dürfen). Man könnte den Kollegen gegenüber Unterlassungs- oder Schmerzensgeld geltend machen. Näher liegt es aber den Arbeitgeber bitten, das zu unterbinden. Arbeitgeber sind zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden vor ihren Kollegen verpflichtet.
Schwenke: Wenn der Arbeitgeber selbst Smart Glasses trägt, dann kann das eine Rechtsverletzung sein, es sei denn, der Arbeitgeber, ebenso wie der Kollege, kann den Einsatz von Smart Glasses rechtlich begründen. Zum Beispiel, wenn es ein Arbeitsmittel mit Datenschutzfunktionen ist. Wenn das nicht der Fall ist, ist meines Erachtens auch die Einwilligung der Arbeitnehmer unwirksam, weil es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Über- und Unterordnungsverhältnis gibt. Die betroffene Person muss vielleicht um ihren Job fürchten und nimmt die Smart Glasses des Chefs deshalb hin. In so einem Fall kann man sich an die Datenschutzbehörde wenden.
Auch Brillenträger:innen sollten sich schützen
Digitalrechte: Wie können diejenigen, die solche Brillen nutzen (wollen), ihre Daten und ihre Privatsphäre bestmöglich schützen?
Schwenke: Sie sollten darauf achten, dass sie alle Übertragungs- und KI-Auswertungsoptionen ausschalten. Allerdings ist die KI-Auswertung der Aufnahmen bei manchen Geräten gerade eine der Hauptfunktionen, was diese Selbstbeschränkungen schwer macht.
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Schwenke: Gleichzeitig sind solche Geräte darauf ausgelegt, dass ständig Daten übertragen werden. Das bedeutet, wenn ich so ein Gerät kaufe, dann muss ich zumindest damit rechnen, dass die Daten an Dritte übermittelt werden.
Digitalrechte: In den USA klagen Nutzer:innen von Smart Glasses gegen Meta, weil sie sich durch die Datenverarbeitung in ihren Rechten verletzt sehen. Stimmt das denn?
Schwenke: Man muss schauen, was in den AGB steht und welche Erklärungen man beim Kauf abgegeben hat. Dort oder in der Produktbeschreibung steht durchaus, dass man ein Gerät mit KI-Funktion erwirbt und die Aufnahmen genutzt werden, um die Funktionen zu verbessern. Wichtig ist, dass hinreichend beschrieben worden ist, womit ich rechnen kann. Die Frage ist natürlich: Muss ein Nutzer der Smart Glasses damit rechnen, dass zum Beispiel Personen in Kenia Nacktaufnahmen von ihm betrachten, wie dies in der Presse berichtet wurde? Nicht nur meines Erachtens sind solche Fälle weder von den AGB noch den eingeholten Einwilligungen gedeckt.
Digitalrechte: Gibt es denn die Möglichkeit, die Brillen mit KI-Funktionen anzubieten, aber ohne Aufnahme-Funktion?
Schwenke: Technisch ist es ohne Weiteres möglich, KI-Brillen auch ohne Aufnahmefunktion oder zumindest mit stark eingeschränkter Aufnahmefunktion anzubieten. Es gibt bereits solche Geräte. Aber für KI-Funktionen braucht man Kamera und Aufnahmen von der Umgebung. Auch für sehbeeinträchtigte Menschen können diese Funktionen auch sehr wertvoll sein. Aber nur, weil es einen positiven Nutzen eines Gerätes gibt, heißt das nicht, dass nicht sehbeeinträchtigte Menschen es ebenfalls nutzen sollten.
Unternehmen lassen kleine Drohnen ausschwärmen
Digitalrechte: Wenn aus Ihrer Sicht zentrale Schutzmechanismen fehlen: Wer trägt dann Verantwortung für die Folgen?
Schwenke: Aktuell sagen Hersteller und Verkäufer: Wir stellen das Gerät bereit, aber haben mit den gesellschaftlichen Folgen nichts zu tun. Und wir als Gesellschaft und als Privatpersonen werden dem schutzlos ausgeliefert und müssen letztendlich die Risiken dieser Technik ausbaden.
Schwenke: Ich sehe hier zudem einen Fall der gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Träger:innen und Herstellern der Geräte, wenn diese die erhobenen personenbezogenen Aufnahmen auch für eigene Zwecke nutzen. Das kommt vor allem infrage, wenn die Aufnahmen für das Training von KI oder in der Robotik eingesetzt werden. Dann ist es so, als ob das Unternehmen Videodrohnen ausschwärmen lässt, die für sie Daten sammeln. In dem Fall könnte die rechtswidrige Nutzung den Herstellern zugerechnet und von den Datenschutzaufsichtsbehörden geahndet werden. Ferner hat die Bundesnetzagentur die Befugnis, den Besitz und Verkauf von als Geräte des alltäglichen Lebens getarnten und zur heimlichen Aufnahmen bestimmten Smart Glasses zu untersagen.
Braucht es Verbote für Smart Glasses?
Digitalrechte: Potsdamer Schwimmbäder wollen Datenbrillen verbieten. Wie sinnvoll sind solche Verbote?
Schwenke: Ein Verbot in Schwimmbädern und Geschäften bewerte ich sogar als erforderlich. Als Besucher einer solchen Örtlichkeit habe ich auch einen Anspruch darauf, dass man Rücksicht auf meine Rechte nimmt. Man kann es den Privatpersonen nicht verbieten, die Geräte zu kaufen, wenn sie auf dem Markt sind. Aber man kann es ihnen schwer machen, sie rechtswidrig zu nutzen. Wenn das Tragen von Smart Glasses für Nutzer im öffentlichen Raum zu einem Spießrutenlauf wird, dann wird man eher dazu neigen, sie abzusetzen.
Digitalrechte: Sehen Sie auch den Gesetzgeber in der Pflicht, hier klarere Regeln zu formulieren?
Schwenke: Wir können es als Gesellschaft natürlich darauf ankommen lassen, dass es zu immer mehr und immer schlimmeren Vorfällen kommt bis irgendwann das Bundesverfassungsgericht sagt: Die Geräte sind so gefährlich, da muss jetzt der Gesetzgeber handeln. Dann wird der Gesetzgeber vielleicht entscheiden: Die Nutzung von Smart Glasses im öffentlichen Raum bedarf einer gesetzlichen Erlaubnis oder zumindest einer Kennzeichnung.
Schwenke: Der Gesetzgeber könnte aber auch jetzt schon proaktiv solche Maßnahmen beschließen. Drohnen mit Kameras brauchen auch eine Zulassung und man braucht einen Drohnenführerschein. Denkbar wären Registrierungspflichten, Kennzeichnungspflichten oder andere Rückverfolgbarkeitsmechanismen. Solche Maßnahmen müssten natürlich verhältnismäßig ausgestaltet sein. Wenn jemand rechtswidrige Inhalte auf Social Media hochlädt, könnte man die Täter leichter ausfindig machen. Es gibt viele Möglichkeiten, die ich mir vorstellen kann. Aber wir haben viele Akteure, die ganz stark dafür arbeiten, dass die Menschen möglichst verführt werden und diese Geräte nutzen und sich keine Gedanken dazu machen.
„Wir gewöhnen uns daran, dass Freiheitsrechte eingeschränkt werden“
Digitalrechte: Was glauben Sie, wie nutzen wir Smart Glasses in fünf Jahren?
Schwenke: Als Smartphones kamen, hatten Leute auch erst einmal panische Angst vor Verlust der Persönlichkeitsrechte und davor, dass man überall fotografiert wird. Und jetzt leben wir tagtäglich damit. Wenn wir uns als Gesellschaft erst mal an solche Geräte und ihre Vorteile gewöhnt haben, dann wird man sie nicht mehr absetzen wollen. Dann soll der Nachbar die Smart Glasses zuerst absetzen, bevor man sie selbst absetzt und auf die Vorteile verzichtet. So schaukelt sich das hoch, bis wir alle mit diesen Geräten ausgerüstet sind. Wir gewöhnen uns daran, dass unsere Freiheitsrechte eingeschränkt werden. Es muss nur langsam genug und systematisch passieren. Dann wird der öffentliche Raum zum Präsentierteller, auf dem wir uns nicht mehr trauen, uns frei zu bewegen oder irgendetwas zu sagen, das politisch oder gesellschaftlich nicht der Norm entspricht.
Redaktion: Michael Kolain
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