Nun hat auch eine Expertenkommission der EU-Kommission ihren Bericht über den Schutz von jungen Menschen im Internet vorgestellt. Ende Juni hatte bereits eine Expertenkommission der Bundesregierung ihre Stellungnahme abgegeben.
EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen fasste den Bericht in einer Pressekonferenz am Montag in drei Punkten zusammen. Erstens brauche es altersgerechte Zugänge zu sozialen Medien. Dafür benötige man zweitens eine technische Lösung, um das Alter nachzuweisen. Drittens müssten Plattformen ihrer Sorgfaltspflicht für junge Menschen nachkommen und ihre Nutzer:innen besser schützen.
Mindestgrenze 13 Jahre
Die Expert:innen empfehlen eine EU-weite Zugangsbeschränkung auf sozialen Netzwerken bis zum Alter von 13 Jahren. Wer unter der Altersgrenze bleibt, dürfe nur mit Zustimmung und unter Aufsicht der Eltern oder im Bildungskontext zeitlich begrenzten Zugang zu altersgerechten digitalen Angeboten haben. Die Vorgabe gilt als Mindestalter, höhere Grenzen dürften die Mitgliedstaaten dann selbst setzen.
Eine EU-weite Altersgrenze von 15 oder 16 Jahren, wie sie aktuell in Dänemark, Frankreich oder Deutschland diskutiert wird, schlagen die Vorsitzenden des Ausschusses ausdrücklich nicht vor. Stattdessen räumten sie in der Pressekonferenz selbst ein, dass Jugendliche in Ländern mit pauschalen Sperren oft maleinen Weg finden, diese zu umgehen. Dies zeigt sich auch in Australien, wo es seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gibt. Etwa zwei Drittel der 12- bis 15-Jährigen umgehen das Verbot, indem sie einfach angeben, älter als 16 Jahre zu sein, oder zur Verifizierung das Bild einer älteren Person hochladen.
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Altersverifikation als Knackpunkt
Die Expertenkommission macht deutlich, dass die Altersverifikation nach dem Prinzip des Zero Knowledge Proofs („Null-Wissen-Beweises“) funktionieren muss. Das bedeutet, dass sowohl die zur Altersfeststellung verpflichtete Plattform als auch der Anbieter, der die Altersüberprüfung durchführt, keine Informationen erhalten, mit denen man Nutzer:innen identifizieren oder tracken kann. Technisch ist das anspruchsvoll. Ob die geplante EuID Wallet diese Anforderungen erfüllen wird, ist noch unklar. Der Bericht nennt weder die künftige Digitale Identität noch die sog. Altersverifikations-App, welche die Kommission als „Proof of Concept“ vorgestellt hatte (sog. Mini-Wallet), als mögliches Verifikationssystem.
Immerhin spricht sich der Bericht gegen Ausweisdokumente und die Verwendung von biometrischen Daten aus. Das ist mehr, als in den meisten nationalen Entwürfen steht. Solange solche Systeme aber nicht existieren und sich in Testverfahren nicht als sicher bewährt haben, gilt: Wer das Alter aller prüft, prüft die Identität aller. Und das wäre eine schlechte Idee. Denn sie gefährdet die anonyme Nutzung des Internets und führt im schlechtesten Fall zu einer faktischen Ausweispflicht im Internet.
Plattformen nicht aus der Verantwortung nehmen
Die Expert:innen sehen die Zugangsbeschränkung für bestimmte Altersgruppen allerdings nur als vorübergehende Maßnahme. Sie solle laufend evaluiert und spätestens dann wieder abgeschafft werden, wenn Dienste „safe by default" sind. Altersgrenzen sollen also nur solange gelten, bis Plattformen nachweisen, dass ihre Dienste bereits durch die Standardeinstellungen sicher sind oder sichere Alternativen existieren. Dr. Maria Melchior, eine der Vorsitzenden des Expertengremiums, nannte süchtig-machende Funktionen wie Autoplay und unendliches Scrollen als Negativbeispiele, die einer sicheren Plattformumgebung im Weg stehen.
Auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass große Technologieunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind. „Wir können nicht erwarten, dass Kinder in einem System Erfolg haben, das nie mit Blick auf ihr Wohlergehen konzipiert wurde“, sagte von der Leyen. Stattdessen müssten Online-Plattformen beweisen, dass ihre Dienstleistungen die Gesundheit ihrer Nutzer:innen nicht gefährden. Deshalb werde man auch weiter den Digital Services Act durchsetzen und gegen süchtig-machende Plattformsysteme vorgehen. Erst letzte Woche leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Meta aufgrund ihres suchtgefährdenden Designs ein.
Eine sinnvolle Begriffserweiterung: Social Media +
Die Expertenkommission hat sich insgesamt dreimal zusammengefunden. An den Treffen nahmen jeweils unterschiedliche Fachleute teil. Dabei erarbeiteten die Expert:innen auch den Begriff „soziale Medien+“, „um im weitesten Sinne Dienste zu definieren, die Minderjährigen zur Verfügung stehen und altersunangemessene und/oder riskante Merkmale enthalten können“. Neben Social-Media-Plattformen zählen auch App Stores, Videospiele und Companion AI dazu.
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Companion AI, sogenannte KI-Begleiter, sind Chatbots, die emotionale Nähe und Freundschaft simulieren. Vulnerable Personengruppen wie Kinder bauen leicht eine emotionale Bindung zu ihnen auf. Dies kann zu psychischen Belastungen, emotionaler Abhängigkeit und sozialem Rückzug führen. AI Companions hat das Expertengremium also von vornherein als regulierungsbedürftige Kategorie mitgedacht, der Zugang soll für Kinder unter 13 Jahren eingeschränkt werden. Auch die deutsche Expertenkommission hatte eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für AI Companions vorgeschlagen. Sykophanz, simulierte Empathie und die Kommerzialisierung emotionaler Bindung betreffen allerdings Erwachsene genauso. In einer umfassenden Studie zum Thema AI Companions haben wir konkrete Handlungsempfehlungen zur Regulierung solcher Systeme formuliert.
Ein guter Bericht. Aber alles steht und fällt mit der Altersverifikationsmethode.
Der Bericht ist ein umfassender und differenzierter Beitrag zur europäischen Debatte um digitalen Jugendschutz. Jetzt gilt es, die Debatte medial nicht wieder auf die eine Frage "Social Media Verbot ab welchem Alter?" zu verkürzen. Dreizehnjährige haben andere Bedürfnisse als Achtzehnjährige. Viele zu adressierende Plattformen und Anwendungen - zum Beispiel AI Companions - sind nicht Social Media im klassischen Sinne, sollten aber mit erfasst werden. Denn auch von ihnen gehen erhebliche Gefahren für die persönliche Entwicklung und Gesundheit junger Menschen aus.
Gut ist auch, dass die Autor:innen herausarbeiten, dass Plattformverantwortung, Safety-by-Default und Altersgrenzen kein Entweder-Oder sind. Vor allem aber, und das ist das alles entscheidende Detail: Altersverifikation ist nicht Altersverifikation. Eine datensparsame Verifikationslösung, die Anonymität garantiert,ist ein denkbarer Mittelweg. Doch der Weg dorthin ist technisch und politisch anspruchsvoll. Und es gibt gegenläufige Interessen der Sicherheitsbehörden, die das Online-Verhalten aller Menschen genauer beobachten wollen. Kinderschutz als Vorwand für Überwachung und das Ende der Anonymität sollte die Öffentlichkeit nicht hinnehmen. Ob und wie Ursula von der Leyen die Empfehlungen nun in gesetzliche und aufsichtsbehördliche Maßnahmen überführt, bleibt abzuwarten. Hoffentlich gehen die politischen Akteure in dem nun anstehenden Prozess so sorgsam mit der Materie um, wie die Expertenkommission.
Redaktion: Michael Kolain