Von Der Leyen Kündigt Social-Media-Verbot Für Kinder An

Was Die EU-Kommis­sion Mit Dem KIDS Act Vorhat

, Berlin Michael Kolain

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union auch Maßnahmen zur Social-Media-Nutzung für Minderjährige verkündet. Die EU-Kommission wolle „die schädlichen Funktionen der großen Tech-Unternehmen“ nicht weiter hinnehmen, wenn es um unsere Kinder geht. In einem „KIDS Act“ soll es laut einem geleakten Eckpunktepapier zahlreiche neue Vorschriften geben, morgen will die EU-Kommission den gesamten Entwurf vorstellen.

(Gar?) Kein Social Media bis 13

Für Kinder unter 13 Jahren soll es nur erlaubt sein, unter umfassender elterlicher Aufsicht auf altersangemessene Dienste zuzugreifen. Damit die erziehungsberechtigten Personen ihre Aufsichts- und Kontrollbefugnisse ausüben können, müssen die Online-Dienste ihnen passende technische Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Ob es gelingt, solche Überwachungssysteme für Eltern effektiv und ohne Umgehungsmöglichkeiten der Kinder in die Dienste und Endgeräte zu integrieren, ist fragwürdig. Aber es ist ein erster Schritt zu einem Ausgleich zwischen staatlichen Maßnahmen und der Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts.

Das kann aber auch nach hinten losgehen, wenn Kinder ihren Eltern den Zugang zu solchen Konten abringen und diese ihre Kontrollmöglichkeiten nicht wahrnehmen. Unklar bleibt auch, ob Apps wie TikTok, Instagram und Snapchat als „altersangemessen“ betrachtet werden und mit elterlicher Erlaubnis für Kinder zugänglich sind.

Konten unter elterlicher Kontrolle bis 15

Für Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren soll es spezielle Konten geben, bei denen einzelne Funktionen der Vollversionen deaktiviert oder nicht verfügbar sind. Dazu gehören offenbar feste Zeitlimits und Einschränkungen für die Nutzung in Abend- und Schulzeiten. Die Möglichkeit, mit unbekannten Menschen direkten Kontakt aufzunehmen, und Live-Aufnahmen direkt zu übertragen, soll für diese Nutzergruppe nicht zur Verfügung stehen. Andere Nutzer dürfen nicht dazu in der Lage sein, Screenshots von Profilinformationen der Jugendlichen anzufertigen oder an ihre Kontaktdaten zu gelangen.

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Eigenes Konto erst ab 15

Als Mindestalter für die selbstständige Social-Media-Nutzung schlägt die EU-Kommission eine Grenze bei 15 Jahren vor. Erst ab diesem Alter dürfen Jugendliche ein persönliches Konto haben. Das führt dazu, dass alle Nutzer:innen bestimmter Plattformen ihr Alter verbindlich nachweisen müssten. Die gesellschaftlichen Nebenwirkungen einer solchen Ausweispflicht im Internet lassen sich derzeit kaum absehen. Es dürfte die Schlüsselfrage des EU KIDS Act sein, welche Anforderungen das Gesetz für „datenschutzfreundliche“, „verlässliche“ und zertifizierte Altersverifizierungssysteme vorsehen wird - und ob es gelingen kann, dass das nicht der erste Schritt in eine weitreichende Ausweispflicht im Internet ist.

Eingeschränkte Funktionen bis zur Volljährigkeit

Für die persönlichen Accounts von Menschen zwischen 15 und 18 Jahren solle es weitere Vorgaben für das Design geben, um Abhängigkeit und psychische Beeinträchtigungen zu verhindern. Die Nachweispflicht dafür, dass die Dienste sicher genug sind, solle künftig bei den Diensten liegen – und nicht bei den Aufsichtsbehörden.

Nicht nur Social Media, sondern auch Games und Videoplattformen

Die Regeln des „EU KIDS Act“ sollen sich nicht nur für als riskant eingestufte soziale Netzwerke, sondern auch auf Videoplattformen wie YouTube, KI-Chatbots wie ChatGPT und Character.AI oder Online-Spiele wie Clash of Clans gelten. Auch AppStores wie der AppStore von Apple oder der PlayStore von Google werden stärker reguliert - und vielleicht auch der freie App-Store fdroid? Interessant wird es auch sein, wie die EU-Kommission ein Verbot für „suchtfördernde Designs“ ausgestalten und durchsetzen will. Der Teufel steckt auch bei der Frage im Detail, wie es gelingen kann, die Empfehlungsalgorithmen von TikTok, Instagram oder Snapchat so zu gestalten, dass geäußerte Nutzungspräferenzen priorisiert, Auswirkungen für die psychische Gesundheit reduziert werden. Ob es dabei dann wirklich flächendeckend und zuverlässig zu einem „Ende vom Doom-Scrolling“ und zu einer „Kontrolle über den eigenen Feed“ kommt, wie der Tagesspiegel Background die Maßnahmen beschreibt – das liegt nicht zuletzt an den künftigen Regeln und der Umsetzungsarchitektur.

Spezielle Regeln für Companion AI

Begrüßenswert ist es, dass der KIDS Act offenbar auch spezielle Vorschriften für Companion AI vorsieht. Wenn eine KI den Nutzenden eine zwischenmenschliche Beziehung vortäuscht und emotionale Nähe herzustellen versucht, bestehen besondere Risiken (auf die wir in einer Studie jüngst hingewiesen haben). Die EU-Kommission will sicherstellen, dass das Design bei jugendlichen Nutzenden angepasst wird. Die Apps sollen so eingestellt sein, dass keine sensiblen Daten aus den Konversationen gespeichert werden und auch hier sollen Zeitlimits greifen. Unsere Studie liefert weitere Handlungsempfehlungen in diesem Bereich.

“Wir entscheiden die Regeln, nicht Big Tech“

In ihrer State-of-the-Union-Rede gab sich Ursula von der Leyen insgesamt kämpferisch und selbstbewusst: “Wir entscheiden die Regeln, nicht Big Tech“. Den markigen Worten müssen nun auch Taten folgen. So stark der Handlungsbedarf auch ist, um junge Menschen vor den schädigenden Auswirkungen einer extensiven Social-Media-Nutzung zu schützen: Andere Grundrechte wie die Teilhabe am öffentlichen Leben, die Meinungsfreiheit und der Schutz personenbezogener Daten dürfen dabei nicht auf der Strecke bleiben. Wer eine Altersprüfung fordert, muss auch erklären, wie sie funktionieren soll – ohne dass am Ende alle im Netz ihren Ausweis zeigen müssen.